tfw 30.10.2009 09:11
Hallo!
Der Vermieter muss natürlich beweisen, dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt. Das heißt, dass er beweisen müsste dass eine Beleidigung am Telefon erfolgte. Das wird ihm nicht gelingen. Also wird die Kündigung nicht haltbar sein.
Gruß
tfw
Rakic 30.10.2009 09:27
Dann wird der Richter auf meine Seite sein weil mein Anwalt meint das die Kündigung unwirksam sei und ich habe meine Frau als zeugin
Berthelstal 30.10.2009 13:16
Ich denke, Sie haben gute Karten. Selbst wenn es zu einer beleidigenden Äußerung im Zusammenhang mit einer Meinungsäußerung gekommen ist, ist eine Kündigung des Mietverhältnisses unangemessen. Das wird das Gericht auch so sehen.
bitteumrat 31.10.2009 08:50
Unabhängig davon würde ich aber jetzt shcon nach einer neuen Wohnung suchen! Irgendwann findet dieser nette Mensch einen Grund euch aus der Wohnung zu werfen (
Rakic 02.11.2009 10:37
Das heißt daß wir dann vor gericht gewinnen werden sollte der vermieter Räumungsklage erheben ! Weil Familie mit 3 Kinder kann mann ja nicht einfach auf der Straße stellen.Und in der heutigen Zeit ist es echt schwer Familiefreundlichen vermieter zu finden ! Wir suchen jetzt seit fast 2 jahren nach passender Wohnung aber haben bisher nichts gefunden ;-(