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Rakic hat diese Frage gestellt
Hallo

wir Familie mit 3 Kinder haben heute fristlose Kündigung vom Vermieter erhalten . Die Miete wurde immer am 01.des Monats Überwiesen es bestehen keine Mietschulden.

Als Grund für die fristlose Kündigung wurde angegeben wir hätten am telefonsich den Vermieter Beleidigt mit dem Ausdruck ,, ach leck mich doch am A----,, was aber nicht stimmt . Ich habe an dem Tag ganz normales Gespräch mit dem Vermieter gehabt und es ging um das Parektt mehr nicht . Das gespräch hat meine Frau mitgehört da wir am Telefon einen Mikrofon haben.

Ich wollte wissen ist diese fristlose Kündigung wirksam oder unwirksam ?

Der Vermieter droht auch mit einer Räumungsklage und Zwangsräumung !

Der Vermieter versucht mit allen Druckmitteln meine Familie vor die Tür zu setzten .

Ich habe diese fristlose Kündigung schriftlich wiedersprochen da keine Beledigung am telefon sattgefunden hatt.


Wie stehen die Chancen vor dem Gericht weil Anwalt habe ich Bereits die fristlose Kündigung gefaxt Er meint es sei lächerlich und das dies UNWIRKSAM sei !!!

Kann ich gegen meinen vermieter beim Gericht gewinnen ?

Wir haben Angst und sind verzweifelt daran ?


Was ist euere Meinung ?

Danke euch

5 Kommentare zu „Fristlose Kündigung durch Vermieter ”

tfw 30.10.2009 09:11

Hallo!

Der Vermieter muss natürlich beweisen, dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt. Das heißt, dass er beweisen müsste dass eine Beleidigung am Telefon erfolgte. Das wird ihm nicht gelingen. Also wird die Kündigung nicht haltbar sein.

Gruß
tfw

Rakic 30.10.2009 09:27

Dann wird der Richter auf meine Seite sein weil mein Anwalt meint das die Kündigung unwirksam sei und ich habe meine Frau als zeugin ;-)

Berthelstal Experte! 30.10.2009 13:16

Ich denke, Sie haben gute Karten. Selbst wenn es zu einer beleidigenden Äußerung im Zusammenhang mit einer Meinungsäußerung gekommen ist, ist eine Kündigung des Mietverhältnisses unangemessen. Das wird das Gericht auch so sehen.

bitteumrat Experte! 31.10.2009 08:50

Unabhängig davon würde ich aber jetzt shcon nach einer neuen Wohnung suchen! Irgendwann findet dieser nette Mensch einen Grund euch aus der Wohnung zu werfen :( (

Rakic 02.11.2009 10:37

Das heißt daß wir dann vor gericht gewinnen werden sollte der vermieter Räumungsklage erheben ! Weil Familie mit 3 Kinder kann mann ja nicht einfach auf der Straße stellen.Und in der heutigen Zeit ist es echt schwer Familiefreundlichen vermieter zu finden ! Wir suchen jetzt seit fast 2 jahren nach passender Wohnung aber haben bisher nichts gefunden ;-(

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