Susanne
Möglichst die Wohnung ohne Küche mieten, das gibt nur Ärger. Vermieter wollen vermeiden, dass sie teure Instandhaltungen an den Einbauküchen übernehmen müssen und bauen Umgehungsklauseln in den MV.
Über die Küche würde ich mit dem VM eine separate und genaue Vereinbarung treffen: Wer bezahlt die Neuanschaffung der Geräte bei Defekt und wer ist dann Eigentümer der Elektrogeräte, bzw. was passiert mit Neuanschaffungen bei Auszug.
Theoretisch machen es VM gern so: die Küche ist nicht Mietsache und wird zum Gebrauch überlassen.