Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Es gibt keine Tricks, Verträge sind einzuhalten.
Wenn Du dem VM zusagts besteht aber die Möglichkeit, den VM auf die Klausel anzusprechen, dass Du damit nicht einverstanden bist und ob sie in gegenseitigem Einverständnis gestrichen werden könnte.
Oder Du schilderst Dein Problem genau und verlangst eine schriftliche Ergänzung in Bezug auf eine Nachmietergestellung.
Sprechenden Menschen kann geholfen werden und Vermieter sind auch nur Menschen!!!
Stichwörter: kündigungsausschluß + frage

5 Kommentare zu „Frage zu Kündigungsausschluß”

smartandee

werde mit denen auch sprechen. falls die sich stur stellen: könnte ich dann ggfs. eine Untervermietung machen und falls diese auch abgelehnt wird, von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?

Christoph_A. Experte!

Der VM muß der Untervermietung nicht zustimmen.

Aber bedenke: Auch der VM muß nicht an Dich vermieten. Je mehr Zicken Du jetzt machst, desto eher überlegt es sich der VM.

Also einfach was anderes suchen und auf Vertragsbedingungen hoffen, die Dir eher genehm sind.

smartandee

Danke für den Tipp, aber als "Zicken" halte ich bei einem 4-jährigen Knebelvertrag für angemessen.
Sofern sich der VM auf nix einlässt, werde ich die Whg. auch nicht mieten. Finde es aber trotzdem reichlich dreist dieses tolle neue Gesetz.
Ich verdiene wirklich gut und habe eine Festanstellung - doch das heisst heutzutage leider gar nichts.
Ich frage mich wirklich was Menschen alles unterschreiben müssen, denen es finanziell schlechter geht als mir.

Christoph_A. Experte!

Das hat auch nichts mit Knebelvertrag zu tun. Und ähnliche gelagert Vertragsverhältnisse gab es früher auch schon. Da hieß es nur Zeitmietvertrag.

Vielleicht will der VM einfach nur eine hohe Fluktuation vermeiden und Sicherheit haben, daß er ein längeres Mietverhältnis hat, um Leerstände zu vermeiden.

smartandee

Leerstände dürften bei der Whg. in der Lage in Berlin nicht zu befürchten sein. Und Sicherheit hin oder her - 1 Jahr Mindestmietzeit meinetwegen, 4 Jahre nein danke.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.