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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Morgen!

Der Parkplatz zum Mietshaus in dem ich wohne wird gleichzeitig durch Mitarbeiter meines Vermieters genutzt, der auf dem Gelände nebenan eine Bäckerei und einen kleinen Landmarkt betreibt. Desweiteren parken hier auch Kunden des Frisörs und eines weiteren kleinen Ladens die sich im Erdgeschoß dieses Mietshauses befinden.
Der Pakplatz bietet ca. 15 Fahrzeugen Platz und ist lediglich grob geschottert, dementspechend schlecht zu befahren und zu begehen. Gekennzeichent sind die einzelnen Parkbuchten nicht. Bei Regen bilden sich ständig riesige Pfützen.
Außer diesem Parkplatz gibt es für mich jedoch Möglichkeiten mein Auto anderswo kostenlos zu Parken.
Der Vermieter meinte allerdings das er, in dem Moment wo er einen Parkplatz zur Verfügung stellt, diesen auch dem Mieter in Rechnung stellen darf.
Frage:[/b:1149d] Stimmt diese Behauptung und WO[/b:1149d] kann ich das als Gesetztestext nachlesen?
Wenn diese Behauptung stimmt, wie muß der Parkplatz dann beschaffen sein? Parkbuchten einzeln gekennzeichnet, Parkplatz geteert.......usw.

Ich bin nämlich irgendwie nicht mehr bereit für diesen, verzeihung, Drecksplatz weiterhin monatlich 25 Euro zu zahlen und mitansehen zu müssen wie alle anderen die nicht in diesem Haus wohnen Parken können wo und wie sie wollen.

Vielen Dank schon mal vorab für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
Stichwörter: parkplatz + fragen + mitwohnungen

0 Kommentare zu „Fragen zum Parkplatz bei Mitwohnungen”

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