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Jährliche Reinigung auch bei unbenutztem Kamin
Ein Hauseigentümer ist nach der in den Landesgesetzen geregelten Kehr- und Überprüfungsordnung auch dann verpflichtet, die jährliche Reinigung des Kamins zuzulassen und zu bezahlen, wenn der vorhandene Kamin überhaupt nicht benutzt wurde. Argument des Verwaltungsgerichts Koblenz: Eine ansonsten erforderliche Sichtprüfung mit einer Kamerasonde wäre technisch noch viel aufwendiger und damit teurer.
Urteil des VG Koblenz vom 18.10.2004
3 K 238/04
Pressemitteilung des VG Koblenz