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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich brauche mal euren Rat, was ich tun soll.
Ich habe am Freitag Abend ein fremdes Rad in meinem Kellerraum gefunden, der Raum war abgeschlossen, das weiss ich, weil ich Donnerstag Mittag zum letzten mal da drin war und immer abschliesse, immerhin steht auch genug zeugs da drin rum.
Mein Mann war Freitag Abend unten und hat da ein Rad gesehen, er kam hoch und fragte mich ob ich mir ein Rad zugelegt habe, aber das habe ich verneint.
Habe dann bei der Polizei angerufen, was ich nun machen sollte, der Polizist hat die Gestellnummer entgegengenommen und wollte den Fund der Stadt melden und die würde es dann bei mir abholen. Das Rad habe ich in meiner Garage erstmal untergestellt, da der Kellerraum nicht groß ist und das Rad da nur stört, da ich öfters mit meinen Kindern weg bin und an die Karren muss. Laut Polizei darf ich das Rad auch wonaders unterstellen, habe extra anchgefragt.
Jetzt habe ich bei meinem Mietverein angerufen und mich beschwert, das da irgendwer in meinem Kellerraum war, entweder das Schloss aufgeknackt (kriegt man mit einem Dietrich spielend auf) oder eben ein Zweitschlüssel ist hier im umlauf.
Beim Verein wurde mir gesagt, das die nix machen können, da es mein Kellerraum ist und ich dafür sorgen müsse, das da kein Fremder rein kann, ist das so richtig?
Im Mietvertrag habe ich dazu nix gefunden (leider)
Mein Papa hat mir heute morgen erstmal ein steckschloss besorgt, damit da keiner mehr so leicht reinkommt.

Meine Frage ich jetzt, muss ich dafür sorgen, das keiner in meinem Kellerraum reinkommt oder muss das der Verein machen, über dem ich das Gemietet habe. Wo ich eingezogen bin hieß es, das ein anruf genügt und einer würde kommen.
Habe zwar noch andere Mängel, aber die werde ich dem "super" verein schriftlich mitteilen, das ist aber eine andere Sache.
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Stichwörter: rad + fremdes + kellerraum

1 Kommentar zu „Fremdes Rad im Kellerraum”

tenant61 Experte!

. für die sicherung des kellers bist du selbst zuständig. mit dem steckschloss sollte das im normalfall ausreichend gesichert sein. den vermieter trifft doch nu wirklich keine schuld, wenn sich irgendwer an deinem keller zu schaffen macht; ich kann nicht nachvollziehen, weshalb du da so wetterst.

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