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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich bin am 15. Aprill 2005 in diese Wohnung gezogen. Zu der Wohnung gehört ein Kellerraum, dieser ist aber nicht explizit im Mietvertrag ausgeschrieben (ist ein Standardmietvertrag).
Die Wohnung wurde mit Kellerraum ausgeschrieben, mir wurde mündlich ein Keller zugewiesen und auch jeder andere Mieter hat einen Kellerraum. Die Schlüssel zum Keller habe ich auch erhalten, allerdings ist der Raum selbst nicht zugänglich (durch Vorhängeschloss versperrt). Im Juni 2005 wurde das Haus Opfer von Hochwasser und der Keller war/ ist besonders betroffen und immer noch feucht. Ich habe die Hausverwaltung mehrfach gebeten, mir Zugang zu verschaffen, doch ohne Erfolg. Nun meine Frage, habe ich trotz des Wasserschadens Recht auf Mietminderung? Die anderen Mieter nutzen die Räume nach wie vor.

Gruß und vielen Dank!
Stichwörter: kein + kellerraum + zutritt

1 Kommentar zu „Kein Zutritt zum Kellerraum”

Susanne Experte!

Der Keller steht nur zu, wenn der Keller auch im Mietvertrag aufgeführt ist.
->keine Mietminderung

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