smile30625 09.09.2009 10:42
Hallo,
da es sich bei dem Wasserbedarf des Wohnmobils um eine private Nutzung handelt, sollte die Betankung vom Mietvertrag abgedeckt sein.
Da Ihr Vermieter nicht in der Lage ist, Wasseruhren installieren zu lassen, kann er nicht mit dem Argument gehört werden, die Betankung würde zu Ungerechtigkeiten bei der Abrechnung führen.
Viele Grüße
smile