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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe einen Mietvertrag seit 01.09.1993.
Dieser ist ein Vordruck in dessen Inhalt
u.a. die Kündigungsfristen aufgeführt sind.

3 Monate bei weniger als 5 Jahre
6 Monate bei bei mehr als 5 und weniger als 8 Jahre
9 Monate bei mehr als 8 und weniger als 10 Jahre
12 Monate bei mehr als 10 Jahren.

Letzteres würde ja auf mich zutreffen. Aber da ja seit Juni 2005 das überarbeitete Gesetz zu den Kündigungsfristen da ist, und ich mir demnächst eine ETW zulegen möchte, frage ich mich ob ich, obwohl die Kündigungsfristen im Vordruck drin sind, unter das überarbeitete Gesetz mit 3 Monaten Kündigungsfrist falle.

Schon mal im Voraus, danke für die Hilfe.
Stichwörter: altvertrag + kündigungsfristen

2 Kommentare zu „Kündigungsfristen - auch für Altvertrag?”

Susanne Experte!

Nein, die beschriebenen Kündigungsfristen sind einzuhalten. Die ändern sich bei Altverträgen nur insofern, wenn dort nur auf die Kündigungsfristen nach BGB verwiesen wird.

Gast Experte!

Hallo und danke für die schnelle Antwort,
nachfolgend habe ich bei der Seite des Mieterbundes folgende Hinweise gefunden:

<!-- m --> http://www.mieterbund.de/presse/2005/pm_2005_05_31 http://www.mieterbund.de/presse/2005/pm_2005_05_31.html <!-- m -->

Ändert das nicht die Sachlage?
Also, so wie ich das sehe, ist nur bei handschriftlichen und ausgehandelten Kündigungsfristen das überarbeitete Gesetz nicht anwendbar und die vereinbarten Fristen sind einzuhalten.

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