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Kündigungsfristen im Alt-Mietvertrag

Auch die formularvertragliche Wiederholung der früheren gesetzlichen Kündigungsfristen im Alt-Mietvertrag ist eine fortgeltende Kündigungsfristvereinbarung i. S. der Übergangsvorschriften zum Mietrechtsreformgesetz.

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 08.11.2002 - Aktenzeichen: 12 S 513/02 - WM 2003, S. 148.
(Diese Rechtsfrage liegt dem Bundesgerichtshof zur endgültigen Entscheidung vor)

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