Susanne
Der Vermieter muss auf Unterlassung verklagt werden, daher am besten sofort zu einem Fachanwalt.
Bei Lärmbelästigungen zu Ruhezeiten mal öfter die Polizei rufen, wenn möglich Anzeige erstatten.
kobal
Naja, ein Fachanwalt ist ja auch teuer..
Kann man in einem Schreiben die Vermietergesellschaft irgendwie vorher
zur Unterlassung/ Abmahnung der Mieter auffordern? Eine Art Schriftform,
woraus die gleich ersehen, daß wenn die daruf nicht reagieren oder nix
dabei rauskommt, dann der Anwalt folgt?
Bisher war die Vermietergesellschaft immer recht nett, da will ich wenns
geht nicht sofort mit nem Anwalt kommen..
Susanne
Na, Du wirst schon merken, dass das mit den Streicheleinheiten nichts wird.
In der Rechtsfolge müssten die ja auch den Fachanwalt ggf. Gerichtskosten zahlen.
Du schreibst halt, dass es bis dato nicht zu einer Besserung des Verhaltens gekommen ist und Du der Verwaltung eine Frist von 4 Wochen gibst. Sollte keine Besserung eintreten, wirst Du zu Mietminderung und Unterlassungsklage genötigt sein.
Du musst nämlich wissen, dass es gar nicht so einfach ist, den Mietern wg. Deiner Beschwerden zu kündigen, das ist sogar äußerst schwer.
kobal
Danke für die Hilfe.
Nach gesundheitlichen Folgen mittlerweile werde ich da jetzt etwas direkter
rangehen. Sonst bringt es wohl wirklich nichts. Ich melde mich wieder und
berichte, vielleicht hilfts dem ein oder anderen ja dann auch..
Susanne
Ja, danke, das ist eine gute Idee- leider gibt es hier viel zu selten Feedback.
Ich drück Dir die Däumchen!
kobal
Tja, und es kam auf einmal alles anders als man denkt! *heul*
Ich hatte einen Nervenzusammenbruch.. auf einmal hatte ich
ein angeschlagenes Türschloss und Kleber o.ä. im Schloss!
Die Sachbearbeiterin bei der Wohnungsbaugesellschaft sagte mir am Telefon
noch, daß das unglaublich wäre und man auf jeden Fall voll hinter mir stehen würde,
und nun etwas gegen die (bei denen schon Bekannten) Mieter unternehmen würde.
Pustekuchen! Der zuständige Mitarbeiter für Beschwerden und der Hausmeister sollten aktiv werden! Es könne ja schliesslich nicht angehen, daß man solvente, ruhige Mieter (mich) verlieren würde und Querulanten bleiben dürfen! Man wollte ein Gespräch mit diesen Mietern führen, hatte einen Termin vereinbart.
Ich sollte auf jeden Fall alle Vorkomnisse nochmal auflisten und rüberfaxen,
das bräuche man dann, falls es evtl. vor Gericht gehen würde..
Habe ich natürlich gemacht, chronologisch und detailliert!
Und jetzt??? Die besagten Mieter haben einem Gesprächstermin mit der
Wohnungsbaugesellschaft einfach nicht zugestimmt / abgelehnt!
Und nun sagt der zuständige Mitarbeiter dort zu mir, dann könne er jetzt
auch nichts mehr machen! Es lägen ja laut Mietrecht keine Gründe vor,
denen zu kündigen! HALLO??????? Ich habe für die Ruhestörungen
unterschiedlichste Zeugen! Für die Manipulationen am Türschloss (Einbruchsversuch) natürlich nicht - habe ich aber angezeigt, Anzeige gegen Unbekannt! Einen konkreten Verdacht nimmt die Polizei ja leider nicht mit auf.. Die Anzeige auch der Gesellschaft gemeldet!
Ich habefür die Ruhestörungen und Anrempelungen im Hausflur, sowie
die Beleidigungen/Gerüchteverbreitungen Zeugen! Nur für die Sachbeschädigungen nicht!
Und was mache ich jetzt? Man macht nix mehr gegen diese Typen!
Das kann doch nicht sein? Ich hatte mittlerweile einen Nervenzusammenbruch erlitten,
bin deshalb krankgeschrieben, habe Paranoia und Depressionen!
Mein Arzt würde mir sofort attestieren, daß die Wohnsituation für mich nicht
mehr tragbar ist und für mich definitiv gesundheitsgefährdend!
Kann ich jetzt fristlos kündigen und zusehen daß ich hier rauskomme?
Oder kann man den Vermieter veranlassen, denen zu kündigen?
Oder kann ich die Miete kürzen?
Ich habe mich 3 mal schriftlich geschwert, immer wieder auf nicht gebesserte
Zustände hingewiesen und immer auch die neu hinzugekommenen genannt!
Hätte ich auf die Beschwerdeschreiben ABMAHNUNG schreiben müssen?
So wie der Stand jetzt ist, macht der Vermieter nichts! Das heisst, die besagten
Mieter können wohl jetzt weiter ihre Spielchen treiben, solange sie nicht erwischt werden! Und ich kann nichts machen?!!!
Ich bin echt fertig mit den Nerven!
Susanne
Mein Arzt würde mir sofort attestieren, daß die Wohnsituation für mich nicht
mehr tragbar ist und für mich definitiv gesundheitsgefährdend!
Kann ich jetzt fristlos kündigen und zusehen daß ich hier rauskomme?
Ja, mit einem Attest Deines Arztes zum untermauern, ausserordentliche fristlose Kündigung wg. Gesundheitsgefährdung möglich![/color:185b9]
Oder kann man den Vermieter veranlassen, denen zu kündigen?
[color=red:185b9]Nein! Den VM auf Unterlassung verklagen, wie schon geschrieben. Du kannst den VM für das Verhalten verantwortlich machen, besonders, wenn er nicht eingreift![/color:185b9]Oder kann ich die Miete kürzen?
[color=red:185b9]Und was bringt das? Mehr Ruhe, mehr Gesundheit? Würd ich grundsätzlich auch nur mit Ra machen.[/color:185b9]
kobal
Ja dann siehts wohl so aus, daß der beste Weg wäre, es hinzubekommen
eine außerordentliche Kündigung durchzubekommen und selbst zu fliehen.
Ich habe den ganzen Nachmittag Rechtstexte gewälzt (§543 / 569 und verwandte Artikel/Urteile).
Auf folgenden Text bin ich unter Anderem auch gestoßen:
"Und theoretisch könnte der Mieter auch fristlos kündigen bzw. den Störer auf Schadensersatz verklagen, wenn seine Gesundheit durch das Verhalten des Nachbarn nachweislich beeinträchtigt würde."[/i:ac5af]
Momentan sieht die Planung dann wohl so aus, am Montag nocheinmal
die Gesellschaft zu kontaktieren, die sollen mir dann schriftlich geben, warum
und dass sie nichts unternehmen gegen diese Mieter.
Dann gehe ich zum Mieterbund und bespreche die Rechte, die ich hoffentlich
habe, fristlos zu kündigen, suche nach einer neuen Wohnung.
Zudem gehe ich zu meiner Ärztin und hole mir mein Attest.
Wie läuft das mit einer gerechtfertigten fristlosen Kündigung?
Muss ich erst kündigen und habe dann noch Zeit auszuziehen?
Oder muss ich erst eine Wohnung haben und dann die Kündigung passend aussprechen?
Susanne
Ja, ich würde mir erst eine Wohnung suchen, allerdings solltest Du Dir damit nicht so viel Zeit lassen und dann fristlos kündigen.
Das Problem bei Klagen auf Schadenersatz ist immer die Beweispflicht.
Rano
Da der Vermieter über die Vorkommnisse bereits informiert ist,
würde ich -sozusagen als letzte Chance- noch einen Zweizeiler an die Verwaltung senden.
Ungefährer Inhalt :
___________________________________
Jetzt ist es soweit: Fam. XXX oder ich.
Reagieren Sie nicht innerhalb einer
Woche, dann ich.
___________________________________
Das ist dann der letzte Schuss vor den Bug. Ich würde keinerlei weitere Beschreibungen oder Erläuterungen hinzufügen, denn wenn es die Verwaltung tatsächlich interessiert, wird sie sich sehr kurzfristig BEI DIR melden.
Selbstredend ist ein ruhiger, solventer Mieter beliebter, als solche Querulanten und es sollte mich sehr wundern, wenn die sich danach nicht regen.
Erst bei dem Gespräch läßt Du dann mal einfliessen, dass die Verwaltung nicht in der Lage ist,
- die Hausordnung durchzusetzen.
- den Hausfrieden zu erhalten.
- Dich vor tätigen Angriffen zu schützen
- Dir bereits erheblicher gesundheitlicher und materieller Schaden entstanden ist
Wenn ein kompetenter Mitarbeiter diesen Wortlaut hört, sollten bei ihm alle Alarmglocken läuten und er sollte erahnen, dass genau diese Punkte sowohl eine ausserordentliche fristlose Kündigung als auch einen Schadenersatzanspruch begründen.
Guck Dich doch schon mal im aktuellen Angebot der Gesellschaft nach einer Wohnung um, die Dir gefallen könnte und die vielleicht sogar 'besser' ist, als Deine jetzige.
Wenn die Ansprechpartner so richtig zappeln, lassen Sie sich vielleicht darauf ein, Dir die andere Wohnung renoviert für die gleiche Miete inkl. Umzugskosten zu überlassen.
Vielleicht schmeissen Sie aber auch 'einfach' (es ist leider nicht so einfach!) Deine Nachbarn raus.
Viel Glück! <!-- s --><!-- s -->
NoMeatnomade
Hallo, ich bin Vermieter habe aber das gleiche Problem mit dem Mieter der oberen Wohnung. Was kann ich tun? Der untere Mieter hält das nicht mehr aus und will nun ausziehen, aber die Probleme bleiben ja dann weiterhin bestehen. Und am Ende hab ich den Schaden!
Danke für die Hilfe.
Susanne
Stellt sich doch die Frage: Ist es der Mieter oder die fehlende Dämmung. In der oberen Wohnung guten Trittschall vom Fachmann legen lassen. Ggf. als Modernisierung sogar umlegbar?
Auf jeden Fall musst Du den störenden Mieter wg. Störung des Hausfriedens schriftlich abmahnen und auf eine mögliche Kündigung im Abmahnungsschreiben hinweisen.
Mein Freund ist aus genau dem gleichen Grund aus der letzten Wohnung ausgezogen (wohnt jetzt Gott sei Dank in einer Dachgeschosswohnung).
Falls der Mieter tatsächlich auszieht (der untere) bitte um ein Kündigungsschreiben, aus welchen Gründen er auszieht. Du hättest dann auf jeden Fall die Möglichkeit bei Leerstand den oberen Mieter auf Schadenersatz zu verklagen.
marram 12.10.2014 23:55
Nur mal so als Nachtrag, weil das für viele Mieter immer wieder aktuell ist.
Meiner Meinung nach ist es ein Denkfehler, dass man beweisen muss, wer bei Lärmterror der Täter ist.
Das Lärmprotokoll soll den Lärm beweisen und nicht beweisen, das der oder der der Täter ist. Das ist nämlich eigentlich das Problem des Vermieters.
Hier kommt es darauf an, dass der dauernde bzw. sich wiederholende Lärm nach sich wiederholenden Müstern ein Mangel der Mietsache ist. Die Wohnung wurde zu Wohnzwecken vermietet. Bei dem beschriebenen Lärm ist die Wohnung nicht zum Wohnen geeignet. Egal ob das außerhalb der Ruhezeiten stattfindet oder innehalb. Auch außerhalb der Ruhezeiten muss die Wohnung bewohnbar sein. Der beschriebene Lärm ist imho eine objektiver Mangel der Mietsache, und zwar unabhängig davon, ob ich gerade zuhause bin oder taub bin oder sonst was. Der Vermieter schuldet Vertragserfüllung: Wohnung muss zum wohnen geeignet sein. Erfüllt er dies Bringeschuld nicht, dass ist der Vertrag von Vermieterseite nicht erfüllt. Dann ist imho der Mieter nicht nur zur Mietminderung berechtigt. Er kann imho auch seinerseits seine Bringeschuld aus dem Vertrag (Mietzahlung) verweigern. Entscheidend ist das Lärmprotokoll. Noch besser wären Tonaufnahmen. Und wenn, wie in meinem Fall der Lärmterror soweit geht, dass vermutlich auch der Lärm vom Tonband kommt,(Dann kann er Täter auch die Wohnung verlassen) (... und das Opfer landet irgendwann in der Psychiatrie oder auf der Intensivstation oder auf dem Friedhof), dann hat man ein großes Problem. Stell die vor, Du wohnst in einem Hochhaus mit über 100 Wohnungen. Hier reichen Tonaufnahmen von dem Lärmterror kaum noch aus. Helfen könnte eine Frequenzanalyse der Aufnahmen, um anhand sich wiederholender Muster nachzuweisen, dass es sich um Tonbandaufnahmen handelt.
Jedenfalls, wie auch immer, Lärmterror ist ein objektiver Mangel, und den klagt man beim Vermieter ein. Wenn mit krimineller Energie der Lärm gemacht wird, um jemanden rauszumobben, dann gehört das ins Strafrecht. Zurest aber sollte man im Zivilprozess gegen den Vermieter, die Schadenfrage klären. Danach kann man sich um die Strafsache kümmern (Frequenzanalyse, Mustererkennung etc. sind hilfreich). Gute Software ist allerdings schwer zu finden
marram 12.10.2014 23:57
Nur mal so als Nachtrag, weil das für viele Mieter immer wieder aktuell ist.
Meiner Meinung nach ist es ein Denkfehler, dass man beweisen muss, wer bei Lärmterror der Täter ist.
Das Lärmprotokoll soll den Lärm beweisen und nicht beweisen, das der oder der der Täter ist. Das ist nämlich eigentlich das Problem des Vermieters.
Hier kommt es darauf an, dass der dauernde bzw. sich wiederholende Lärm nach sich wiederholenden Müstern ein Mangel der Mietsache ist. Die Wohnung wurde zu Wohnzwecken vermietet. Bei dem beschriebenen Lärm ist die Wohnung nicht zum Wohnen geeignet. Egal ob das außerhalb der Ruhezeiten stattfindet oder innerhalb. Auch außerhalb der Ruhezeiten muss die Wohnung bewohnbar sein. Der beschriebene Lärm ist imho ein objektiver Mangel der Mietsache, und zwar unabhängig davon, ob ich gerade zuhause bin oder taub bin oder sonst was. Der Vermieter schuldet Vertragserfüllung: Wohnung muss zum wohnen geeignet sein. Erfüllt er dies Bringeschuld nicht, dann ist der Vertrag von Vermieterseite nicht erfüllt. Dann ist imho der Mieter nicht nur zur Mietminderung berechtigt. Er kann imho auch seinerseits seine Bringeschuld aus dem Vertrag (Mietzahlung) verweigern. Entscheidend ist das Lärmprotokoll. Noch besser wären Tonaufnahmen. Und wenn, wie in meinem Fall der Lärmterror soweit geht, dass vermutlich auch der Lärm vom Tonband kommt,(Dann kann der Täter auch die Wohnung verlassen) (... und das Opfer landet irgendwann in der Psychiatrie oder auf der Intensivstation oder auf dem Friedhof), dann hat man ein großes Problem. Stell Dir vor, Du wohnst in einem Hochhaus mit über 100 Wohnungen. Hier reichen Tonaufnahmen von dem Lärmterror kaum noch aus. Helfen könnte eine Frequenzanalyse der Aufnahmen, um anhand sich wiederholender Muster nachzuweisen, dass es sich um Tonbandaufnahmen handelt.
Jedenfalls, wie auch immer, Lärmterror ist ein objektiver Mangel, und den klagt man beim Vermieter ein. Wenn mit krimineller Energie der Lärm gemacht wird, um jemanden rauszumobben, dann gehört das ins Strafrecht. Zuerst aber sollte man im Zivilprozess gegen den Vermieter die Schadenfrage klären. Danach kann man sich um die Strafsache kümmern (Frequenzanalyse, M
energie1975 22.12.2014 20:42
Hallo bei uns ist das gleiche in grün der Vermieter schreibt ne Abmahnung aber das juckt Sie nicht wir sind auch schon so weit das wir ausziehen wollen kann man den nichts gegen solche Leute machen
Glg
Thomas