Gast
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Aspergillus
Sie hätten die Ankündigung der Mietminderung nicht mündlich, sondern schriftlich machen müssen. Desweiteren hätten Sie dem Vermieter eine Frist setzen müssen bis wann der Mietmangel zu beheben ist.
Mein Tipp: Verlangen Sie von Ihrem Vermieter eine dauerhafte und grundlegende Beseitigung des Feuchteschadens! Geben Sie sich nicht mit Flickwerk oder mit optischen Kaschierungen durch Überstreichen u.ä. zufrieden. GGfs. können Sie gutachterliche Untersuchung der von Feuchtigkeit und Schimmelbefall betroffenen Räume verlangen.
MfG, Aspergillus
Gast
Vielen Dank! Besonders für den Tipp! Aber meine Frage ist noch immer nicht ganz beantwortet:
Kann ich eine rückwirkende Mietminderung fordern?
Gruss
Sie hätten die Ankündigung der Mietminderung nicht mündlich, sondern schriftlich machen müssen. Desweiteren hätten Sie dem Vermieter eine Frist setzen müssen bis wann der Mietmangel zu beheben ist.
Mein Tipp: Verlangen Sie von Ihrem Vermieter eine dauerhafte und grundlegende Beseitigung des Feuchteschadens! Geben Sie sich nicht mit Flickwerk oder mit optischen Kaschierungen durch Überstreichen u.ä. zufrieden. GGfs. können Sie gutachterliche Untersuchung der von Feuchtigkeit und Schimmelbefall betroffenen Räume verlangen.
MfG, Aspergillus[/quote:9f42f]
Gast
Nein, rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich.