Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
meine mutter ist vor kurzem verstorben. beim überprüfen des mietvertrages ist mir aufgefallen, das seiten aus dem mietvertrag fehlen. und zwar die, die zum renovieren ausschlaggebend sind. er im konnte nachhinnein nicht manipuliert worden sein. es fehlen 3 rückseiten. der vermieter spricht von einem "formfehler" ???der vermieter hat ein duplikat allerdings vollständig mit allen seiten von meiner mutter unterschrieben. kann man diesem vertrag als nichtig erklären ???
es geht hier um viel geld. und um beisetzungsgeld was ich nicht habe... bitte mal um anwort

renee
Stichwörter: felende + mietvertrag + seiten

1 Kommentar zu „felende seiten im mietvertrag”

Susanne Experte!

Natürlich ist das Duplikat des Vermieters mit Unterschrift Deiner Mutter gültig!!!
Von wann ist der Vertrag? Lass Dir vom VM eine Kopie geben und Poste mal die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen, ggf. sind die nichtig, da gabs in den letzten Jahren diverse Urteile zu!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.