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hallo,
meine mutter ist vor kurzem verstorben. beim überprüfen des mietvertrages ist mir aufgefallen, das seiten aus dem mietvertrag fehlen. und zwar die, die zum renovieren ausschlaggebend sind. er im konnte nachhinnein nicht manipuliert worden sein. es fehlen 3 rückseiten. der vermieter spricht von einem "formfehler" ???der vermieter hat ein duplikat allerdings vollständig mit allen seiten von meiner mutter unterschrieben. kann man diesem vertrag als nichtig erklären ???
es geht hier um viel geld. und um beisetzungsgeld was ich nicht habe... bitte mal um anwort
renee