edy 01.07.2010 20:45
Hallo Nicolette2901,
Wurde der Vertrag schriftlich gekündigt?
Wenn als Grund nur steht:ständige Reklama-
tionen, dann ist das zu allgemein und daher
nicht gültig.
lg
edy
Balkonexperte 02.07.2010 08:54
Weisen Sie diese Kündigung entschieden zurück, denn das Reklamieren von Mietmängeln stellt keinen Kündigungsgrund dar.
Fristlose Kündigungsgründe gibt es genau genommen nur 3.
1. Mietschulden, mehr als eine Monatsmiete
2. Vertragswidriger Gebrauch der Wohnung (z.B. aus einer Mietwohnung ein Stundenhotel machen)
3. Störung des Hausfriedens (wohlgemerkt des Hauses und nicht der Vermieterin)
Und auch für eine fristgerechte Kündigung von 3 Monaten reichen die Gründe nicht aus.
Außer, und hier kommt das große Fragezeichen, wenn Sie mit der Vermieterin zusammen ohne andere Mieter im Haus wohnen (Einliegerwohnung?), dann kann Ihnen ohne Grund gekündigt werden. Dann läuft die Frist aber 3 Monate länger.
Thouy 02.07.2010 13:52
Alles schön und gut, weshalb die Aufregung:
Ich zitiere mal auszugsweise Dein anderes Posting vom 1.7.2010:
Nicolette2901 hat diese Frage am 01.07.2010 gestellt
Hallo ich brache dringend Hilfe.ich Wohne seit 1 Jahr in deiner dauerbaustelle......
.....in meiner wohnung ist der Teppich vom Vormieter.Der vermieter meinte bei der besichtigung:wenn du einen anderen belag haben möchtest dann musst du das selber zahlen.das ist keine sache der vermieters.Ist das korrekt so???
weil das geld knapp war habe ich den kompletten teppich 5x shampooniert.um die flecke und den nikotingestank raus zu bekommen.einige flecke kommen leider immer wieder zum vorscheinen.die ich immer (3-4xmtl)mit teppichschaum bearbeitet habe.heute wollte ich die flecke wieder bearbeiten.habe leider mal an den flecken gerochen weil ich dachte AS KANN ES DOCH NICHT SEIN!!!!
und siehe da es ist eindeutig Katztenpi...!!daer vormieter hatte welche.Der vermieter meinte das wäre mein problem stimmt das???kann ich auf grund der ereignisse fristlos Kündigen???
BITTE UM SCHNELLE ANTWORT MÖCHTE SCHNELLST MÖGLICH HIER RAUS!!!!
Selbst nach Grund für fristlose Kündigung suchen und sich dann aufregen, wenn der Vermieter zuvor kommt? Bin auch nur Mieter, aber über seine Rechte kann man sich informieren und dann auch auf ganz anderer Ebene mit Vermietern reden.
Aber selbst danach schreien rauszuwollen, schnellstmöglich und dann, wenn die fristlose Kündigung kommt, fragen, was man dagegen machen kann, ist schon ein großer Widerspruch in sich...
Berthelstal 02.07.2010 15:05
@Thouy
Da gibt es schon seltsame Vögel. Als regelmäßiger Besucher werden Sie noch oft solche "Aufreger" finden. Sie können da noch froh sein, das Ihre Antwort nicht noch einen selbsternannten "Menschrechtsschützer" zu Augen kommt.