Susanne
Eine separate Kündigung ist definitiv nicht möglich, da nur ein Vertrag existiert.
fin
Wenn Sie den Hauszugang für andere Mieter versperren, kann der Vermieter Sie abmahnen. In gegenseitiger Rücksichtnahme und des Hausfriedens sollten Sie entweder Ihr Auto in die Garage fahren, denn dafür ist eine Garage in erster Linie da, oder Sie müßten auf der Strasse parken.
tenant61
. grundsätzlich muss der hauszugang natürlich frei bleiben. nur, wenn der vermieter die fläche als stellplatz vermietet hat, so wie simone es beschrieben hat, kann niemand sie zwingen, das auto weg zu fahren. sie zahlt schließlich miete dafür, dass sie dort parken darf.
ein echtes problem. offenbar hat sich vor der vermietung des stellplatzes niemand über die künftig entstehende problematik gedanken gemacht.
unter bestimmten voraussetzungen sind teilkündigungen möglich. ohne es mit bestimmtheit sagen zu können, könnte ich mir vorstellen, dass im vorliegenden fall eine separate kündigung möglich ist, weil nur so sichergestellt ist, dass der hauseingang für alle parteien frei zugänglich ist.
ich würde mich um eine lösung des problems bemühen. vielleicht lässt sich die zufahrt etwas verbreitern? oder der wagen weiter zur seite stellen? irgendwas muss da getan werden.
Susanne
Sicher- das sollte aber nicht das Problem der Mieterin sein und rein rechtlich ist eine Teilkündigung nicht möglich.
Warum sollte Simone sich also einen Kopf machen?
Allerdings fehlt mir derzeit die Fantasie, um die Problematik zu erfassen:
Eine Garage hat eine Zufahrt, beides ist von Mieter A gemietet. Das Haus muss doch einen separaten Zugang neben Zufahrt und Garage haben.....????
tenant61
. yo, ich hab mich grad nochmal schlau gemacht. teilkündigung geht in diesem fall wirklich nicht. passieren kann also nix. außer das es stress mit´m nachbar gegen kann, wenn ihr euch nicht um eine lösung bemüht.
fin
Es ist doch nicht einmal ob der Stellplatz wirklich auch als solcher ausgewiesen ist und ob dieser neben der Garage noch bezahlt werden muss. Hier sollte im Mietvertrag noch einmal nachgesehen werden.
Es ist natürlich einfach zu sagen "dann muss der Vermieter eben die Einfahrt verbreitern", denn es wird von manchen Leuten verlangt, dass der Vermieter alles häppchengerecht für den Mieter richtet. Ob das dem Vermieter tatsächlich zuzumuten ist, wage ich zu bezweifeln.
Warum steht denn das Auto nur im Sommer vor der Garage und nicht drinnen? Wo stehen denn Rasenmäher und Fahrräder im Winter, wenn sie im Sommer den Platz für das Auto in der Gerage wegnehmen?
Wie wäre es denn mit etwas mehr Entgegenkommen dem Vermieter, wie auch den neuen Mietern gegenüber?
tenant61
. hugh, der vermieter hat gesprochen.
unterstellst du dem poster ernsthaft, dass er nicht weiß, ob er,bzw. sie, einen stellplatz angemietet hat? ich kann´s nicht fassen
wer lesen kann ist klar im vorteil! wer hat gesagt, der vermieter soll die einfahrt verbreitern? ich nicht und auch sonst niemand. es wurden überlegungen zu lösungen gemacht, sonst nichts.
und warum soll der poster seinen wagen nicht vor der garage parken, wenn er diese fläche als stellplatz angemietet hat? er darf mit der fläche im rahmen des vertrages tun und lassen was er will, insbesondere seinen pkw dort abstellen; das ist schließlich der sinn und zweck eines stellplatzes.
mannomann, wenn irgendwann ein geistiges erdbeben durch unser heimatland zieht, weiß ich, wo das epizentrum liegt.