forsetis 03.05.2012 13:41
Der Mietvertrag ist befristet bis 31.01.2013.
Mit welchen Worten wurde dieser Kündigungsausschluss/verzicht im Mietvertrag festgelegt? Erst wenn hier kein Fehler gemacht wurde, kann das weitere behandelt werden.
biber23 03.05.2012 13:51
Zitat aus dem Vertrag: Der Mietvertrag wird auf bestimmte Zeit, bis zum 31.01.2013 geschlossen.
forsetis 03.05.2012 15:35
Wenn das so da steht, dann ist dieser Vertrag ein unbefristeter und kann jederzeit mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.
biber23 03.05.2012 15:38
aber es handelt sich ja um eine fristlose kuendigung... keine normale,
wuerden Sie mir noch schnell die gesetzliche Frist nennen?
forsetis 03.05.2012 16:07
Die beträgt 3 Monate
biber23 03.05.2012 16:33
danke, aber dies ist ja hier nicht der Fall, die Frage war ja ob die fristlose Kuendigung so rechtens ist . ob diese Gruende ausreichen um als schwerwiegende Gruende durchzugehen.
forsetis 03.05.2012 16:56
Ich habe Ihnen aufgezeigt, dass Ihr Mietvertrag in einem wichtigen Punkt ungültig ist. Ich sehe mich aber außerstande zu der fristlosen Kündigung eine Stellung zu beziehen, solche Auskünfte überlasse ich den studierten Juristen.
biber23 03.05.2012 17:02
Danke Ihnen wie waere es denn korrekt formuliert?
biber23 04.05.2012 09:22
Keiner eine Einschaetzung zu der fristlosen Kuendigung? kleine Prognose vllt?
mono 06.05.2012 10:37
Es muss hier ersteinmal beantwortet werden, ob zwei Untermietverträge, also jeweils mit jedem Untermieter bestehen, oder ob Sie die Wohnung gemeinsam an Beide ( 1 Vertrag) vermietet haben.
Grundsätzlich sollte noch erwähnt werden, dass, soweit Sie von Ihrem Vermieter keine Erlaubnis zur Untervermietung eingeholt haben, dieser Ihnen ggü. ebenfalls zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt wäre (oder handelt es sich hier um Ihre Eigentumswohnung ?)
biber23 07.05.2012 19:00
Nein beide Untermieter stehen auf einem gemeinsamen Vertrag.
Erlaubnis hatten wir eingeholt.