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Snuggles hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe da eine etwas kniffelige Frage. Zur Situation: Meine Wohnung wurde nach Zusammenzug mit meinem Freund und dem kommenden Baby zu klein. (1Zimmerwohnung) Ich habe die Wohnung gekündigt und die Wohnung wurde vor Fristablauf der Kündigungsfrist an meine von mir vorgeschlagene Nachmieterin übergeben. Mit dabei war ein Verteter des vermieters, der von mir die Schlüssel bekam und diese weiterreichte. Im Übergabeprotokoll wurden verschiedene Dinge festgehalten, so auch dass die NAchmieterin die notwendigen renovierungsarbeitrn übernimmt. Nun schreib mich mein ehemaliger Vermieter an und schreibt, dass die (inzwischen Eingezogene) Nachmieterin entsprechende Unterlagen nicht vorgelegt hat und deshalb die Kündigung meinerseits in eine fristgerechte Kündigung geändert wird.
Wie seht Ihr das? Ist nicht mit Überlassen der Wohnung durch den beauftragten des Vermieters an eine andere Person die Kündigung durch mich wirksam? Dadurch, dass die Potentielle Nachmieterin das Übergabe Protokoll ebenso wie der "Vermieter" unterschrieben haben, müsste ich doch aus dem vertrag raus ssein oder?
Für Fach und Sachkundige Antworten bin ich sehr dankbar.

3 Kommentare zu „Nachmieter nach Einzug abgelehnt.”

forsetis Experte! 29.06.2012 07:39

1. Grundsätzlich ist ein Vermieter nicht verpflichtet, einen vom ausziehenden Mieter vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Außer es ist so im Mietvertrag vereinbart.

2. Erst wenn ein Nachmieter den Mietvertrag für die Wuhnung unterschrieben hat, dürfte der Mieter von seinen Pflichten befreit sein. Denn für eine Wohnung kann es nicht 2 Hauptmieter geben.

3. Für diese Konstellation der Wohnungskündigug/übergabe gibt es die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Da werden dann diese Dinge klar und deutlich definiert.

4. Darum noch einmal die Frage. Wurde mit der Nachmieterin ein Mietvertrag abgeschlossen oder waren das nur Absichtserklärungen.

Snuggles 29.06.2012 08:34

Vielen dank für die Antwort. Von der Nachmieterin wurde bislang kein Mietvertrag geschlossen, aber durch den Vermieter die Schlüssel zur Wohnungsnutzung übergeben. Die Wohnung wurde jetzt bereits seit Anfang Juni durch die Nachmieterin genutzt. Dieses war ja nur möglich, da Sie den Schlüssel vom Vermieter bekommen hat.

Snuggles 29.06.2012 08:37

Ps: ein Mietvertrag bedarf doch nicht zwingend der Schriftform, auch wenn es allgemein üblich ist. Ich sehe das so, dass mit Schlüsselübergabe und überlassen der Wohnung im prinzip der Nachmieter akzeptiert wurde. Dass der Nachmieter nun keinen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen hat, kann eigentlich nur ein Problem des Vermieters sein oder?

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