forsetis 29.06.2012 07:39
1. Grundsätzlich ist ein Vermieter nicht verpflichtet, einen vom ausziehenden Mieter vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Außer es ist so im Mietvertrag vereinbart.
2. Erst wenn ein Nachmieter den Mietvertrag für die Wuhnung unterschrieben hat, dürfte der Mieter von seinen Pflichten befreit sein. Denn für eine Wohnung kann es nicht 2 Hauptmieter geben.
3. Für diese Konstellation der Wohnungskündigug/übergabe gibt es die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Da werden dann diese Dinge klar und deutlich definiert.
4. Darum noch einmal die Frage. Wurde mit der Nachmieterin ein Mietvertrag abgeschlossen oder waren das nur Absichtserklärungen.
Snuggles 29.06.2012 08:34
Vielen dank für die Antwort. Von der Nachmieterin wurde bislang kein Mietvertrag geschlossen, aber durch den Vermieter die Schlüssel zur Wohnungsnutzung übergeben. Die Wohnung wurde jetzt bereits seit Anfang Juni durch die Nachmieterin genutzt. Dieses war ja nur möglich, da Sie den Schlüssel vom Vermieter bekommen hat.
Snuggles 29.06.2012 08:37
Ps: ein Mietvertrag bedarf doch nicht zwingend der Schriftform, auch wenn es allgemein üblich ist. Ich sehe das so, dass mit Schlüsselübergabe und überlassen der Wohnung im prinzip der Nachmieter akzeptiert wurde. Dass der Nachmieter nun keinen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen hat, kann eigentlich nur ein Problem des Vermieters sein oder?