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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Da ich befürchte, dass sonst keiner diesen Beitrag lesen kann, habe auch ich meinen Beitrag (wie die anderen) als "wichtig" gekennzeichnet, weil er sonst wahrscheinlich auf den ersten Seiten gar nicht auftaucht...

ARGE hat uns monatlich Einkommen angerechnet, das wir seit März 2006 gar nicht mehr hatten. Arbeitslosengeld I war nämlich nur bis dahin gezahlt worden und dann nicht mehr. Obwohl ARGE zeitnach darüber informiert worden ist, wurden unsere laufenden AlgII-Leistungen nicht angeglichen. Und so konnten wir mehrere Mieten nicht bezahlen. ARGE zeigte sich wenig beeindruckt.

Nun hat uns die Vermieterin die fristlose Kündigung zugeschickt. Wir haben eine Woche Zeit, um auszuziehen. [/b:63290]

Was ist zu tun? [/b:63290]Wir können doch so schnell keine andere Wohnung finden.

ARGE hat zwar zugesichert, die Miete ab August 2006 direkt an den Vermieter auszuzahlen und unsere laufenden Leistungen endlich anzupassen und eine Nachzahlung vorzunehmen, aber die Vermieterin ist natürlich mit Recht erbost und will uns aus der Wohnung haben.

Was können wir jetzt tun?
Können wir eine Räumungsfrist beantragen?
Wie lange würde uns das Zeit geben?
Hilfe...

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Muggel
Stichwörter: zuwenig + fristlose + gezahlt + kündigung + uns

2 Kommentare zu „Fristlose Kündigung, weil ARGE uns zuwenig gezahlt hat”

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

ein Räumungsfrist kann tatsächlich beamtragt werden. Dies allerdings nur in einem Räumungsprozess bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung. Liegen keinen besonderen Umstände vor, bemisst sich die Räumungsfrist im allgemeinen auf 3 Monate. Die Räumungsfrist soll verhindern, dass der Mieter durch eine Kündigung wohnungslos wird.

Sie können die Vermieterin in Ihrer Situation bspw. anschreiben, die Kündigung anerkennen und versuchen, sich auf eine Räumungsfrist zu einigen. Lassen Sie sich im Notfall vom DMB oder einem Anwalt beraten (Beratungshilfe wird bei wirtschaftlicher Not vom Staat gewährt !)

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern

muggel

Haben Sie vielen Dank für diese hilfreichen Hinweise, Herr Rechtsanwalt.
Ich werde mich heute gleich mit dem Vermieter und dann notfalls mit dem Deutschen Mieterbund in Verbindung setzen.

Mit dankbaren und freundlichen Grüßen
Muggel

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