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Dienstherr kann überzahlte Beamtenbezüge zurückfordern
Einem Beamten, dem trotz einer Gehaltskürzung in einem Disziplinarverfahren in der Folgezeit versehentlich die volle Vergütung ausbezahlt wurde, ist verpflichtet, dem Dienstherrn die gesamte Überzahlung zurückzuerstatten.
Urteil des BVerwG vom 28.02.2002
2 C 2.01
Praktiker Report Heft 12/2002, Seite 21.45