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Anspruch auf Spielplatz
Der Eigentümer einer Wohnanlage ist auch dann nicht berechtigt, einen bei Abschluss des Mietvertrages vorhandenen Kinderspielplatz zu beseitigen, wenn dieser im Mietvertrag nicht erwähnt wurde. Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Spielplatz mit allen Geräten, die zu Beginn vorhanden waren, auf Dauer zur Verfügung zu stellen.
Urteil des LG Berlin
64 S 503/96
Hausbesitzer Zeitung Heft 15/2001, Seite 13