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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich wollte mal fragen, in welchen Fällen es erlaubt ist, auszuziehen, obwohl die Kündigungsfrist noch nicht um ist.

Hier die Story mal in Kurzform:

Ich wohne in einer WG zur Untermiete (ein Zimmer), wo ich aber bald ausziehen werde, meine Kündigungsfrist endet am 31.Mai 2006.

Nun ist es aber so, in dieser WG werde ich regelrecht gemobbt,sodass ich seit etwa 1,5 Monaten bei meinem Freund wohne, aber Miete, Strom,Gas, Inetgebühren, Kabel usw... trotzdem weiterhin zahle.
Mein Zimmer ist abgeschlossen.

Nun passiert es aber immer häufiger (eigentlich jedes Mal) wenn ich mal kurz heimkomme, dass mein Zimmer aufgemacht wurde (mit nem Draht) und die Post da liegt.

Nun wurden auch noch Sachen geklaut, z.b eine Kette aus meiner Kommode , d.h. sie durchwühlen auch noch meine Sachen.
Es kamen ingesamt schon 4Dinge weg.
"Nette" Nachrichten bekomm ich auch immer noch geschrieben.
Mittlerweile ist auch noch die Freundin meines Vermieters (2.WG Bewohner, er mietet die Wohnung)eingezogen, was ich zufällig erfuhr, am Namen am Briefkasten.

Nunja...da ich schon Bauchschmerzen habe und auch Sachen meiner Freunde und Familie wegkamen, habe ich da einfach keine Lust mehr drauf.
Gibt es eine Möglichkeit da früher rauszukommen?
Wie soll ich am besten vorgehen?Auch wegen dem Klauen?

Dankeschön



Nachtrag:

Ich habe heute nochmal per SMS mit ihm kommuniziert , indem ich ihm mitteilte, dass ich nur 1/3 von den Kosten übernehmen werde, da ja seine Freundin eingezogen ist.
Dann meinte er , dass Sie ja nur kurz in der Wohnung ist, bis sie in ihre einziehen kann und ich doch die Kosten übernehmen soll.
Nunja... Sie haben z.b sein Bett gegen Ihres ausgetauscht und sie hat sich häuslich niedergelassen, wodurch ich seinen Angaben nicht traue.
Er droht mir jetzt mit dem Anwalt, falls ich nur 1/3 übernehmen werde.

Er hat doch kein Recht dazu, oder?
Zumal er aus einer 2er WG eine 3er WG gemacht hat, ohne mich zu fragen, also alle Kosten durch 3, oder?
Ich habe heute Fotos aufgenommen, von seinem Zimmer (offen zugänglich), der Küche und dem Bad und dem Briefkasten, wo ihr Name jetzt mit draufsteht.

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

lg nochmal

4 Kommentare zu „Frühzeitiger Auszug , trotz Kündigungsfrist!?”

fin Experte!

Ich gehe mal davon aus, daß die Freundin des Hauptmieters nicht in Ihrem Zimmer wohnt, sondern in seinem. Da können Sie wenig daran ändern. Selbst Besuch ist erlaubt und Partner ebenso.
Wenn Sie bemerkt haben, dass eingebrochen wurde, kann ich nicht verstehen warum Sie nicht gleich alle Sachen aus der Wohnung geräumt haben, wenn Sie dort doch eh nicht mehr wohnen. Das sollten Sie schleunigst tun.
Eindringen in Ihr Zimmer ist Hausfriedensbruch und Sie könnten fristlos kündigen. Das Problem wird aber das der Beweisbarkeit sein.
Um die Nerven weiter zu schonen, rate ich Ihnen das Zimmer so schnell wie möglich zu räumen. Miete und Nebenkosten fallen aber noch bis zum Mietende an, egal ob Sie noch dort wohnen oder nicht.

pinky

Die Freundin des Hauptmieters wohnt mit ihm in seinem Zimmer , benutzt Bad und Küche ebenso wir er und ich (wäre ich noch da).
Sie ist komplett eingezogen, mit allen Sachen.
Er hat aus einer 2er WG, einfach eine 3er WG gemacht, ohne mir Bescheid zu geben.
Ich weiß nicht ob das so rechtens ist!?
Nunja...wieso meine Sachen da noch sind, ganz einfach, weil ich keinen Platz habe meine Sachen irgendwoanders hinzubringen (noch nicht).

Ich gehe aber davon aus, dass die Nebenkosten und Miete jetzt durch 3 geteilt werden, weil sie ja jetzt auch dort wohnt.

fin Experte!

Dann warten Sie mal ab. Er kann aber, wie gesagt, die Freundin als Besuch deklarieren. Wer will das kontrollieren?
Sie sollten aber zumindest die Wertgegenstände aus Ihrem Zimmer räumen.

pinky

Besuch mit Ihren ganzen Sachen?
Plus Umzugskartons und dem Namen am Briefkasten?

Für manche Ämter reicht schon eine Zahnbürste und ein paar Klamotten um zu sehen, dass dort ein anderer noch wohnt.

Ich hab ja auch noch SMS wo er zugibt "sie wohnt ja nur kurz hier!" ;)
Danke für Ihre Antwort! :)

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