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Zinsschaden auf Minderwerte

Berechnet der arglistig getäuschte Käufer seinen nach § 463 Satz 2 BGB a.F. geltend gemachten Schaden in der Weise, dass er die Kaufsache behält und den Minderwert ersetzt verlangt, kann er die Finanzierungskosten, die er für den Teilbetrag des Kaufpreises hat aufwenden müssen, der auf den Minderwert entfällt, nicht als Nichterfüllungsschaden erstattet verlangen.

BGH, Urteil vom 28.06.2002 - Aktenzeichen: V ZR 188/01
Stichwörter: minderwerte + zinsschaden

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