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wollcheck hat diese Frage gestellt
Hallo. Mein Vermieter will mir die Garage auf Eigenbedarf kündigen (bisher nur mündlich), aber die Garage ist Bestandteil des Mietvertrages meiner Wohnung. Er hat schon den anderen Teil der Garage, also denke ich, dass er mir die Garage gar nicht wegnehmen darf. Meine Frage ist jetzt: wenn er wirklich darauf besteht, dass ich die Garage freigeben soll, ist das dann ein Vertragsbruch des Mietvertrages und könnte ich dann ohne Kündigungsfrist ausziehen?
Stichwörter: garage + eigenbedarf

0 Kommentare zu „Garage auf Eigenbedarf ?”

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