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Mein Vermieter hat uns aufgrund von Bauarbeiten vor über zwei Jahren eine nicht unerhebliche Mieminderung zugestanden. Erst jetzt ist mir aufgefallen, dass er fälschlicherweise als Berechnungsgrundlage nicht die Brutto-, sondern die Grundmiete genommen hat. Ist eine Nachforderung nach dieser Zeit noch möglich?
Gruß Lothar