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Behrendt hat diese Frage gestellt
Der Vermieter eines Hauses mit Grundstück will einen neuen Zaun stellen, mit einen freien Zugang zum Haus und Grundstück. Daher meine Frage: Darf er das? Meine Bekannte, die Mieterin des Grundstücks, wohnt in Niedersachsen.
Ferner bestimmt er Häufigkeit des Rasenmähens und Höhe der Bepflanzung. Ist er dazu berechtigt?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Behrendt

0 Kommentare zu „Gartenzaun”

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