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frawo151938 hat diese Frage gestellt
Kann bei einem Mietertrag die vereinbarte 5jährige Mietdauer und eine einjährige Kündigungsfrist, bei einem freiwilligen Verkauf des Hauses, die Mietdauer vorzeitig durch den Vermieter beendet werden? Mit Welcher Kündigungsfrist? Sind die vereinbarte einjährige Kündigungsfrist und die 5jährige Mietdauer nicht für bei Parteien rechtswirksam und verbindlich?
Für eine Beantwortung danke ich sehr.
MfG frawo151938@online.de

3 Kommentare zu „Kündigungsfrist bei Verkauf und Abriss”

Bladder Experte! 07.05.2011 10:49

Hier ist zuerst zu klären, ob die Mietdauer und die Kündigungsfrist rechtlich überhaupt Relevanz haben. Um was für einen Vertrag handelt es sich dabei? Allein durch einen Formfehler kann dieser ganze Vertrag unwirksam sein. Und ja, solche Verträge gelten immer für beide Seiten.

Generell gilt im Mietrecht: Kauf bricht Miete nicht!
Also der Erwerber übernimmt mit allen Rechten und Pflichten die bestehenden Mietverträge.

frawo151938 08.05.2011 10:08

Hallo Bladder!
Zuerst möchte ich mich für Ihre Antwort recht herzlich bedanken. Ich bin 73 Jahre und habe nur eine sehr kleine Rente.
Der Mietvertrag wurde von mir aufgesetzt und darin wurde wörtlich vereinbart:
Als Mietdauer ohne Mieterhöhung werden
5 Jahre festgesetzt. (1.1.08 - 31.12.2012)
Kündigungsfrist ist 1 Jahr. Diese Formulierung wurde vom Vermieter und mir unterschrieben. Ist dieses für beide Pateien
rechtswirksam und bindend?
MfG frawo151938@online.de

Bladder Experte! 08.05.2011 11:28

M.E. ist dieser Vertrag unwirksam, weil er sich nicht am Mietrecht orientiert. Dadurch wird er zu einem unbefristeten Mietvertrag, der nach den gesetzlichen Regeln für Mieter und Vermieter gekündigt werden kann. Dazu §§ 573, 573c BGB.

Eine Kontaktaufnahme zu einem Mieterverein kann nicht schaden.

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