Berthelstal 16.12.2009 11:42
Aus "Mietrecht.de":
Der Vermieter kann nach § 2 Nr 13. der Betriebskostenverordnung die Kosten die Kosten der Sach- und Haftpflicht-versicherung auf die Mieter umlegen. Voraussetzung für eine Zahlungspflicht ist immer, dass die Kostentragung im Mietvertrag konkret oder stillschweigend (durch mehrjährige unbeanstandete Hinnahme einer entsprechenden Abrechnung) vereinbart ist.
Hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Nicht darunter fallen Rechtschutzversicherungen, Mietausfallversicherungen u.a..
Verlangen Sie eine Kostenaufschlüsselung, Notfalls eine Einsicht in den Versicherungsvertrag, um die versicherten Position zu prüfen.
kubuntu 16.12.2009 13:04
Hallo Berthelstal,
danke für deine Antwort. Den Versicherungsvertrag habe ich ja schon erhalten. Daraus konnte ich ja erkennen, das eben nicht nur die Versicherungsarten umgelegt werden, die auch nur umgelegt werden dürfen, sondern auch die oben genannten.
Allerdings gab es nur eine Aufzählung des Versicherungsschutzes und einen Endbetrag.
Der Anwalt meint mehr würde mir nicht zustehen. Das würde kaum extra Kosten verursachen und ich solle zahlen.
Das kann doch nicht sein?!
Berthelstal 16.12.2009 13:21
Wenn da nur ein Endbetrag steht, dann lassen Sie sich die Kosten aufschlüsseln. Notfalls muß der Versicherungsnehmer das von seiner Versicherung einfordern.
Den sogenannten Anwalt vergessen Sie mal ganz schnell. Dessen Brot ich eß', dessen Wort ich für. Anwälte sind keine Richter und eigene Gesetze dürfen sie schon garnicht beschliessen.
Die von Ihnen aufgeführten Positionen haben in keinem Fall etwas mit der Gebäudeversicherung zu tun.
Ebenso hat die Betriebskostenabrechnung transparent zu sein.
Und von wegen "kaum extra Kosten verursachen".
Die Versicherung möchte ich sehen, welche bei diesen Zusatzleistungen keine entsprechend höhere Gebühr verlangt.
kubuntu 16.12.2009 13:42
Das diese ganzen Posten keine Zusatzkosten verursachen halte ich auch für einen schlechten Witz! Ich werde hier die genaue Kostenauteilung verlangen. Danke für die Hilfe schon mal.
Gruß
Sven
hoffmann_Abacho 16.12.2009 16:33
Zahlen muss man nur was man auch zu Recht nutzt. Es dürfen nur die Kosten als Nbk verrechnet werden, die auch im MV aufgeführt sind.
Rolf
hoffmann_Abacho 16.12.2009 16:34
- privater Mietausfall
- Hotelkosten
- Reisekosten
- Rohrpaket
- Garage (es gibt keine Garage)
- zusätzliche Gebäude (es gibt nur eine Halle im Hinterhof die gewerblich genutzt wird)
sowas gehört mit Sicherheit nicht dazu...