volker*
Hallo gwenni,
wenn die Rechnung speziell für die Gastherme der von dir gemieteten Wohnung ausgestellt ist, ist es nach meiner Ansicht üblich und auch zulässig, diese Kosten direkt abzurechnen.
Wenn die Rechnung jedoch eine Vielzahl von Gasthermen beinhaltet und die Kostenverteilung nach Wohnfläche oder Verbrauch vereinbart ist, kann die Abrechnung nur im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung durchgeführt werden.
Gibt es ggf. eine spezielle Vereinbarung im Mietvertrag zur Wartung der Therme?
Viele Grüße
Volker
gwenni
Hallo Volker,
Danke für die Antwort!
Bei mir handelt es sich um eine Therme innerhalb der Wohnung.
Es gibt keine Zusatzvereinbarung. Es ist im Mietvertrag dieser Standardzusatz bezüglich der Betriebskosten. Dort steht nur
was Umlagefähig ist (u.A. Wartung der Therme). Deswegen dachte
ich mir: Da die Wartung ein Punkt innerhalb der Betriebskosten
sind, sie auch in der Betriebskostenabrechnung auftauchen sollten.
Aber wenn es üblich ist das man die Wartungsrechnung abkoppelt
von der Betriebskostenrechnung muss ich sie wohl sofort bezahlen.
Schöne Grüße
gwenni
volker*
Hallo gwenni,
in jedem Fall aber darauf achten, dass diese Summe nicht noch einmal in der Jahresabrechnung auftaucht.
Ein schönes Wochenende
Volker