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Hundehaltung und Eignung des Tierhalters
Der Vermieter kann die Genehmigung zur Hundehaltung von der Eignung des Hundehalters abhängig machen. (LG Krefeld, Az. 2S 89/96, aus: WM 9/96)
Fall: Der Vermieter untersagte die Haltung eines Bullterriers in der Mietwohnung, weil der Halter keine Eignung nachwies, den Hund seiner Art und Rasse entsprechend halten zu können. Das Gericht gab dem Vermieter recht. Begründung: "Mit einem Bullterrier hat sich die Beklagte für einen Hund entschieden, der seiner Rasse nach nicht für jedermann geeignet ist, sondern nur für Leute, die von Hunden viel verstehen und gut mit ihnen umgehen können. Die Beklagte hat nichts konkretes dazu vorgetragen, dass sie dazu in der Lage sein wird, ihrer Bullterrier-Hündin die Erziehung und Lebensbedingungen zu vermitteln, derer es bedarf, um aus diesem Hund ein auf Dauer berechenbares und kontrollierbares Tier zu machen."