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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen!

Ich habe am freitag die nebenkosten abrechnung von 2005 in höhe von 500 euro bekommen.Aus denn Mietvertrag konnte ich bereits ersehen das ich überhaupt keine betriebskosten zahlen muss,wodurch sich der noch zu zahlende betrag auf 35o Euro(Heizung u. Warmwasser) beläuft.Allerding bin ich mir auch nicht sicher ob ich heizung und warmwasser bezahlen muss,ich werd nicht ganz schlau aus ein § in mein mietvertrag.Ich werd denn mal aufschreiben evtl kann jemand von euch mir helfen.

3§1.Die Brutto-Kaltmiete(einschlieslich Betriebskosten,ausschlieslich Heizung und Warmwasser)beträgt 180 euro.
2.Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für:
Betriebskostenvorschuss gemäss Abs.3
Heizkostenvorschuss gemäss §6 -->MIETE INCL. NK CONTO JAHRESABRECHNUNG FOLGT<-----(das grossgeschriebene ist von Vermieter eingedruckt worden)

So jetzt zur meiner frage heisst das nicht das ich komplett von denn nebenkosten befreit bin also auch heizung u. Warmwasser?

Mfg Stefan
Stichwörter: frage

2 Kommentare zu „Eine frage”

fin Experte!

Sie zahlen laut Mietvertrag eine Miete inkl. Betriebskosten, aber exklusive Heiz-und Warmwasserkosten (siehe das Wort "ausschließlich" in Ihrem Vertrag).
Die Heiz-und Warmwasserkosten müssen Sie also gemäß der Abrechnung dann neben Ihrer Warmmiete zahlen.
Für die übrigen Nebenkosten wie Wasser/Abwasser/Müllgebühren/Grundsteuer etc. zahlen Sie eine Pauschale, die in Ihrer Warmmiete enthalten ist. Hierfür müssen Sie nichts gesondert zahlen. Darüber gibt es auch keine Abrechnung.

Stevo

Ok dann weiss ich jetzt bescheid.Ich bedanke mich für die schnelle hilfe.

Mfg Stevo

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