Gast hat diese Frage gestellt
Ich habe folgende dringende Frage:
Beim Ablesen der Wasseruhr (Warmwasser) wurde vom Ableser festgestellt, dass der Wasserzähler ausgetauscht werden müsse. In diesem Zusammenhang hat er außerdem festgestellt, dass der direkt an am Wasserzähler installierte Absperrhahn für das Warmwasser in der Wohnung fehlerhaft ist. Zähler und Absperrhahn wurden von der Firma ca. drei Wochen später ausgetauscht.
Nun erhalte ich heute vom Vermieter eine Rechnung für den Absperrhahn.
Ich habe zwar in meinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel (Einzelreparatur max. 75€ und jährl. max. 6% der Jahresbruttokaltmiete), abe ich bin mir nicht sicher, ob der Absperrhahn für das Warmwasser in der Wohnung zu den Gegenständen zählt, "die dem täglichen Zugriff ausgesetzt sind". Bei der Mischbatterie am Waschbecken hätte ich ja nicht die Zweifel. Ab welchem Leitungsabschnitt ist der Mieter für Reparaturen zuständig?
Vom Wohnungseigentum weiß ich zum Besipiel, dass die Absperrventile und Wasserzähler zum Gemeinschaftseigentum zählen obwohl räumlich im Sondereigentum liegen. Gilt das analog für Mietwohnungen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte oder schon mal einen ähnlich Fall hatte.