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Mit Beginn der kühleren Tage im Herbst flammt zwischen Mietern und Vermietern oft Streit darüber auf, ob und in welchem Umfang geheizt werden muss. Auch Eigenheimbesitzer sind versucht, die Heizperiode noch ein wenig hinauszuzögern, um Geld zu sparen. In beiden Fällen geben Experten der Wärme den Vorrang. Es gilt der Grundsatz: «Kein Mieter muss in seiner Wohnung frieren», sagt Ulrich Ropertz von Deutschen Mieterbund in Berlin. Und vor Kälte zitternde Wohnungseigentümer gefährden nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch die Bausubstanz.<br />
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«Bei Mietwohnungen gibt es keine starre Regelung, wann die Zentralheizung in Betrieb genommen werden muss», so Ropertz. In vielen Mietverträgen ist die Dauer der Heizperiode allerdings ausdrücklich vereinbart. Oft werde eine Zeitspanne vom 1. Oktober bis zum 30. April angegeben. Einige Mietverträge legten als Heizperiode den Zeitraum vom 1. September bis zum 15. Mai fest. Doch wenn die Außentemperatur außerhalb der Heizperiode drei Tage lang weniger als 12 Grad Celsius beträgt, muss der Vermieter auch im Sommer heizen. Das Gleiche gilt, wenn die Zimmertemperatur unter 18 Grad fällt. Für den Vermieter entstehe durch das Anwerfen oder Laufenlassen der Zentralheizung an kühlen Frühlings-, Sommer- und Herbsttagen kein finanzieller Nachteil, da die Kosten auf die Mieter umgelegt werden, sagt Ropertz.<br />
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Angesichts hoher Energiekosten versucht manch sparsamer Eigenheimer, den Beginn der Heizperiode mit dicken Pullovern und in Decken gehüllt herauszuzögern. Doch das kann teure Sanierungskosten nach sich ziehen. «Wann Hausherren mit dem Heizen beginnen sollten, kann man nicht allgemein festlegen«, sagt Renate Netter von der Info-Line des Bundesarbeitskreises Altbauerneuerung in Berlin. Auf jeden Fall müsse geheizt werden, bevor die Wände der Wohnung auskühlen. Sonst schlage sich der Wasserdampf aus feuchtwarmer Raumluft als Kondensat an den Wänden nieder. Dies führe verhältnismäßig schnell zu Bauschäden durch Schimmelpilze. Bei Holzkonstruktionen könne sich zudem Schwamm bilden. Zudem sollte häufig gelüftet werden. «Gutes Lüften beugt Schimmelpilzbildung vor», erklärt die Expertin.<br />
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Allerdings ist es ratsam, im Sommer die Zentralheizung komplett abzuschalten. «Ein zentraler Heizkessel, der ausschließlich zum Heizen dient, verbraucht auch im Sommer Energie, wenn er nicht ausgeschaltet ist», erläutert Helmut Gumtau, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Dies gelte auch, wenn alle Heizkörperventile im Gebäude abgedreht sind. Grund sei unter anderem die Energie-Abstrahlung des Kessels. Je nach Bauart und Alter der Kesselanlage könne der Energieverlust zwischen 6 und 12 Prozent betragen.<br />
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Allerdings gibt es für die Empfehlung auch Einschränkungen. Laut Gumtau kann bei alten Anlagen der Kessel durch Kondensat, das sich beim Stillstand in der Anlage bildet, Rost entstehen. Um Schäden vorzubeugen, sollte vor dem Abstellen ein Heizungsbauer zu Rate gezogen werden. Bei neueren Anlagen bestehe die Korrosionsgefahr aber nicht.<br />
Deutscher Mieterbund<br />
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