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Michaldinho hat diese Frage gestellt
Ich plane von meiner Mutte in ein eigene Wohnng zuziehen wir sind beide Hartz IV Empfänger wir wohnen 14 jahre hier. Jetzt meine Frage kann das Amt von meiner mutter verlangen das sie sich ne andere Wohnung suchen soll? Wir wohnen in einer 1 einhalb zimmer wohnung mit Miete 541€

4 Kommentare zu „Kann das Amt ein aus der Wohnug drängen?”

Berthelstal Experte! 27.10.2009 22:41

Ich denke, das, wenn Sie ausgezogen sind die jetzige Wohnung für Ihre Mutter zwar von der Größe her erlaubt ist, jedoch was die Miete betrifft, nicht im Rahmen der Richtlinie für den Wohnbedarf einer Einzelperson liegt. Da wird es wohl eng werden.

Michaldinho 28.10.2009 09:45

und wie ist es wenn meine Mutter im Okober 2010 in der Wohnung 15 Jahre Wohnt und schon Gesundheitlichen gründen ein Umzug nicht in frage kommen würde. Kann das Amt ihr dann auch ein Umzug aufdrängen oder kann Sie dann in der wohnung wohnen bleiben? wei ich ma gehört hab das wenn einer 15 jahre in einer wohnung wohnt das dann das amt nix gegen machen kann stimmt das oder iss das nur ne legende grins

bitteumrat Experte! 28.10.2009 19:50

Das ist wirklich eine Legende!
Das SGB kennt keine solche Regelung. ICh würde einfach mit dem betreffenden SB im Vorfeld sprechen. Viele Sachbearbeiter lassen ganz normal mit sich reden und verzichten auf das harte durchprügeln von Verordnungen, wenn sie im Vorfeld informiert werden und die Hintergründe kennen :)

Wenn sie das dann noch damit begründen, das sie in ihrer neuen Wohnugn Aussicht auf einen Ausbildungsplatz haben, freut sich der SB sogar :)

luise1989 29.10.2009 09:17

Also wenn ich bedenke, dass uns gerade mal 400€ für 2 Personen genehmigt wurden finde ich es ehrlich gesagt nicht richtig, wenn ihrer Mutter über 500€ Miete gegeben werden und bei Ihnen kommt ja dann auch nochmal was dazu!
Ich denke, dann werden sie sich wohl beide eine neue Wohnung suchen müssen wenn sie ausziehen wollen.
Kommt natürlich auch drauf an wie alt sie überhaupt sind.

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