Gast hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,
mein erster Beitrag und gleich eine Problemschilderung
Habe durch recherchieren leider keine vergleichbare Situation gefunden...
Nehmen wir folgenden Fall an:
Eine Familie wohnt seit 14 Jahren in einer Mietwohnung. Der Vermieter muß das Haus verkaufen, wg. Krankheit des Ehepartners und dadurch zu hoher finanzieller Belastung.
Der Vermieter will nun die schriftliche Kündigung wg. Verkaufes einreichen. Hat er mündlich bereits angekündigt.
Nun die Fragen:
Stellt der Verkaufs ein Kündigungsgrund für den Mieter dar?
Gibt es dann Unterschiede beim Verkauf durch die Bank bzw. durch privaten Verkauf.
Wenn die Wohnung bzw. das Haus (ist ein mehrfamilienhaus) verkauft wurde, kann dann der neue Hauseigentümer nur wg. Eigenbedarf kündigen, sprich er muß das bestehende Mietverhältnis übernehmen.
Darf der neue Hauseigentümer einen neuen Mietvertrag aufsetzen,
wobei die 14 Jahre Mietverhältnis aufgehoben werden kann?
Stimmt das, daß bei 14 Jahren Mietverhältnis eine Kündigungsfrist von 9 Monaten gültig ist ?
Sorry für die vielen Fragen. Wäre über Meinungen echt dankbar !!!
Danke und viele Grüße
Jenny