Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir haben in unserer WG folgendes Problem: meine Mitbewohnerin möchte mit ihrem Partner zusammenziehen und folglich ausziehen. Wir sind gemeinsam als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen.
Einen Nachmieter lehnt die Hausverwaltung ab, mit der Begründung es hätte schon mehrere Nachträge zum Mietvertrag gegeben und sie wollen die Wohnung nach Beendigung des Vertrages (unbefristet) renovieren(Heizung, Bad, etc)
Angebot ihrerseits: mit mir und dem potentiellen Nachmieter einen neuen Vertrag aufsetzen mit Frist zum Dezember 2006.
Ist das die einzige Möglichkeit??? Hat dieses Vorgehen eine gesetzliche Grundlage?
Leider eilt das ganze sehr, da meine Mitbewohnerin zum 1.6. eine neue Wohnung hat.
Mit Hoffnung auf zahlreiche Informationen
Britta
Stichwörter: gemeinsam + hauptmieter + zieht

2 Kommentare zu „gemeinsam hauptmieter - einer zieht aus???”

capo Experte!

Die bisherigen Nachträge wearen ein entgegenkommen des Vermieters.
Zieht ein Hauptmieter aus, muss der gesamte Vertrag gekündigt werden.
Da die Hauptmieter gemeinsam haften. Die nachträgliche Änderung des Vertrages ist rechtl bedenklich.

Die befristung ist jedoch nicht begründet und somit unwirksam. Eine Sanierung ist kein Grund.

Capo

Gast Experte!

"Beseitigung oder wesentlicher Veränderung der Wohnung: Der Vermieter will das Haus komplett umbauen (einfache Renovierungsmaßnahmen oder Instandsetzungen reichen nicht) oder abreißen. "

o.g steht bei den zu akteptierenden Gründen einer Befristung.
Wenn nun statt der Gasöfen, Zentralheizung eingebaut werden soll, das Bad komplett neu gemacht und die Böden durch Laminat ersetzt werden sollen, kann man wohl nich mehr von "einfacher Renovierung" sprechen, oder??

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.