capo
Die bisherigen Nachträge wearen ein entgegenkommen des Vermieters.
Zieht ein Hauptmieter aus, muss der gesamte Vertrag gekündigt werden.
Da die Hauptmieter gemeinsam haften. Die nachträgliche Änderung des Vertrages ist rechtl bedenklich.
Die befristung ist jedoch nicht begründet und somit unwirksam. Eine Sanierung ist kein Grund.
Capo
Gast
"Beseitigung oder wesentlicher Veränderung der Wohnung: Der Vermieter will das Haus komplett umbauen (einfache Renovierungsmaßnahmen oder Instandsetzungen reichen nicht) oder abreißen. "
o.g steht bei den zu akteptierenden Gründen einer Befristung.
Wenn nun statt der Gasöfen, Zentralheizung eingebaut werden soll, das Bad komplett neu gemacht und die Böden durch Laminat ersetzt werden sollen, kann man wohl nich mehr von "einfacher Renovierung" sprechen, oder??