mono 20.04.2012 14:30
Das ist der Klassiker bei den unterjährig ausziehenden Mietern.
Selbstverständlich wird eine Betriebskostenabrechnung für ein ganzes Jahr erstellt. Schauen Sie sich Ihre Abrechnung mal ganz genau an. Sicherlich steht dort noch etwas von Nutzungszeitraum (01.01. - 15.02.d.j).
Die Nachzahlung ist überhaupt nicht unrealistisch. Heiz- und Warmwasserkosten sind i.d.R. verbrauchsabhängige Kosten. Logischerweise heizen Sie lediglich in den Wintermonaten - die Vorauszahlungen leisten Sie jedoch auch in den Sommermonaten. Die Vorauszahlungen der Sommermonate (in denen nicht verbraucht, aber trotzdem gezahlt wird) kompensieren also die hohen Verbrauchkosten in den Wintermonaten. Da Sie mitten in der Heizperiode ausgezogen sind, fehlen numehr die kompensierenden Vorauszahlungen der Sommermonate. Wenn Sie Zweifel haben, verlangen Sie Belegeinsicht beim Vermieter.