Holger_neu hat diese Frage gestellt
Hallo,
Die Wohnungsgenossenschaft,bei der meine Freundin eine Wohnung gemietet hat und folglich dafür Anteile kaufen mußte,will jetzt bei Umzug/Auszug meiner Freundin Ihr Geld für ein Jahr länger einbehalten,ist das rechtens?
Es steht auch in der Satzung der Genossenschaft,daß dies so gehandhabt wird aber mir kommt es doch irgendwie komisch vor,daß dies Möglich ist denn nach einem Auszug ist sie nicht mehr Mitglied in der Genossenschaft und will dies auch nicht sein.Abgesehen davon wird das Geld auch dringend für den Umzug bzw. die neue Wohnung benötigt(zwei Kinder,Arbeitslos).
Gibt es eine rechtliche Handhabe an das eigene Geld vor Jahresfrist zu kommen?
VG,
Holger