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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hab da mal eine Frage:
In meinem Mietvertrag steht:
" Das Mietverhältnis läuft mindestens 4 Jahre und verlängert sich automatisch"
Ist das ein Kettenmietvertrag?
Sind die gesetzlichen Kündigungsfristen vor Ablauf von 4 Jahren dadurch ausgehebelt?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß Andrea
Stichwörter: kettenmietvertrag

0 Kommentare zu „Kettenmietvertrag?”

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