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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo!

hab mal eine frage und hoffe jemand kann helfen....

am 29.12.05 wurde vom mieter in seinem briefkasten eine nebenkostenabrechnung für den abrechnungszeitraum 01.03.04-28.02.05 entdeckt. (also fristgemäße abrechnung)
die rechnung ist mit 16.12.05 datiert. wann genau die abrechnung aber nun in den briefkasten gesteckt wurde, ist nicht bekannt. der mieter war vom 21.12. an im weihnachtsurlaub, davor kann es also auf keinen fall gewesen sein. es muss also irgendwann zwischen dem 21.12. und 29.12.05 gewesen sein.

nach einer prüfung der abrechnung ist klar, daß rechtliche hilfe in anspruch genommen werden muss, da sie verschiedene fehler aufweist. am 11.01. hat der mieter, schriftlich beim vermieter gegen die abrechnung widerspruch eingelegt.

seit 21.09.05 hat der mieter eine rechtschutzversicherung, welche eine dreimonatige wartezeit beinhaltet, also bis zum 21.12.05.
die frage ist nun - welches datum ist hier ausschlaggebend um den vesicherungsschutz in anspruch nehmen zu können? das rechnungsdatum? dieses liegt aber auf jeden fall weit vor dem zeitpunkt des einwurfs in den briefkasten.
der mieter kann ja den wirklichen zugang des briefes gar nicht beweisen, da ja kein poststempel o.ä. vorhanden ist.
wie geht man in solchen fällen vor?

vielen dank im voraus.
viele grüße, daca

1 Kommentar zu „beweis für genauen eingang einer nebenkostenabrechnung”

Rano Experte!

Hmmm...
habe mit Rechtsschutzversicherungen viele schlechte Erfahrungen gemacht, dehalb denke ich mal im "worst case".:
Schadenereignis war - in den Augen der Versicherung - gewiß ausserhalb des versicherten Zeitraums. Vielleicht kommen die noch auf die Idee, das Ende des Abrechnungszeitraums als Stichtag anzusehen.
Aber es ist natürlich einen Versuch wert!

Wenn das nichts bringt, kannst Du Deine Probleme ja hier mal schildern.

Gruß
Ralph

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