forsetis 21.12.2015 15:33
Sie zahlen Miete plus eine Vorauszahlung der Betriebskosten, richtig? Und diese Vorauszahlung wird und muss einmal im Jahr abgerechnet werden, richtig? Und in dieser Abrechnung werden die einzelnen Positionen wie Müllabfuhr, Wasser, Grundsteuer, usw. mit ihren Beträgen, die für ihre Wohnung gelten nach Euro und Cent benannt und addiert. Haben die Vorauszahlungen gereicht, geht die Rechnung plus/minus aus.
Ich bin sicher, dass Sie nur die Grundsteuer für ihre gemietete Wohnung, bzw. Haus, und nicht für andere bezahlen. Und das ist völlig korrekt. Bevor man also nach Geldrückzahlung ruft, sollte man sich zum örtlichen Mieterverein begeben und sich dort erklären lassen, wie das mit den Betriebskosten funktioniert.
Mariella2015 21.12.2015 15:55
Wie sich die Nebenkosten und Betriebskosten zusammensetzen ist mir durchaus klar. Zusammen mit der Abrechnung haben wir eine Kopie der Grundsteuerrechnung für unseren Vermieter bekommen. Es ist keine Nachzahlung, Erhöhung oder sonstiges enthalten. Diese hat er eins zu eins an uns weitergereicht. Diese gilt auch nur für unsere Wohnung.
Meine Frage bezieht sich darauf, ob diese Art der Weiterleitung der Zahlung ein mal im Jahr korrekt ist, oder ob die Grundsteuer nicht in der monatlichen Vorauszahlung (wie im Mietvertrag festgehalten ist) schon enthalten und somit beglichen ist.
Bevor mal zu schnell antwortet, sollte man die Frage richtig lesen oder sich erklären lassen wie das mit dem höflichen Ton funktioniert. Danke!
forsetis 21.12.2015 16:09
Selbst bei eigentlich sehr naiven Fragen, versuche ich höflich zu bleiben (was mir naturgemäß oft scher fällt). Sie wollen also sagen, dass ihr Vermieter ihnen die ganze Grundsteuer aufbürdet? Wie groß ist denn das Haus, wieviele Wohnungen gibt es, woher wissen Sie, dass die anderen Mieter keine Grundsteuer bezahlen?
forsetis 21.12.2015 16:18
Nachtrag:
"ob die Grundsteuer nicht in der monatlichen Vorauszahlung (wie im Mietvertrag festgehalten ist) schon enthalten und somit beglichen ist."
Diese erneute Frage zeigt, dass Sie denn Sinn der Vorauszahlungen nicht erkannt haben. Erst wenn eine Rechnung vorliegt, die zu den umlegbaren Betriebskosten gehört, und diese dann in der Abrechnung erscheint, dann ist sie beglichen. Und Grundsteuer müssen Sie nur nach der Wohnungsgröße in m² bezahlen, nicht für das ganze Haus.