Forseti 15.02.2012 14:00
Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich die Nutzung des Gartens vereinbart ist müssen Sie die Vermieterin um Erlaubnis bitten. Das sollte aber grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen und per Unterschrift "besiegelt" werden.
Man glaubt nicht, wie oft es passiert, dass Vermieter unter Gedächtnisschwund leiden.
Neraia 15.02.2012 14:14
Hmm das mit dem Mietvertrag ist so ne Sache. Sie hat sich einen Standardvertrag von Haus & Grund zukommen lassen, weiß aber garnicht wirklich was drin steht. Darin steht z.B. dass die Haustierhaltung ausdrücklich verboten ist, sie hat es uns aber erlaubt und sogar gesagt, dass sie eine Katzenklappe einbauen würde. Wegen dem Garten steht nichts im Mietvertrag, nur die Terrasse wird als "vermieteter Wohnraum" angeführt. Aber wenn ich sie frage und sie mir die schriftliche Erlaubnis geht, dürfte ich ein Beet anlegen oder?
Berthelstal 16.02.2012 08:56
...wenn ich sie frage und sie mir die schriftliche Erlaubnis geht, dürfte ich ein Beet anlegen oder?
Die Antwort gaben Sie sich schon selbst.