fin
Diese Nachforderungen sind verjährt und brauchen nicht mehr gezahlt zu werden. Nur für 2005 können noch bis Ende des Jahres Nachforderungen geltend gemacht werden.
Rano
Nach §556 (3) 3 kann eine Nachberechnung in diesem Fall durchaus erfolgen, so der VM nachweisen kann, daß er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat!
In diesem Falle heißt es also, das Datum der (nachträglichen) Grundsteuerbescheide zu prüfen. Liegen diese erst kurz zurück, ist die Nachberechnung durch den VM durchaus rechtens.
Gruß
Ralph
fin
Kommunen sind sehr wohl in der Lage die Grundsteuer zu berechnen <!-- s --><!-- s -->
Rano
Schon,
machen das aber z.T. erst, wenn SIE das wollen.
(Äh, war das überhaupt die Frage??)
fin
Kommunen schicken auch erst dann neue Bescheide, wenn sich der Grundsteuerpreis geändert hat. Bis dahin gilt der alte Grundsteuerpreis und der wird nicht jedes Jahr an die Eigentümer mit einer Rechnung verschickt.
Rano
Nein.
Es gibt einen jährlichen Grundsteuerbescheid. Unabhängig davon, ob sich die Steuerhöhe oder sonstwas geändert hat oder nicht.
(Zumindest wird das in DUS so gehandhabt)