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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

nach dem Einzug meines Lebenspartners habe ich eine Mieterhöhung (Kaltmiete) um 40 % bekommen. Die Begründung hierfür sind die gestiegenen Abnutzungkosten der Wohnung. Ist dies gerechtfertigt ? Was kann ich tun ?

Gruß
Tamara
Stichwörter: begründung + gültige + mieterhöhung

1 Kommentar zu „Gültige Begründung für Mieterhöhung ???”

FischkoppStuttgart Experte!

Nein, das ist nicht zulässig.
Bitte wenden sie sich an den Mieterbund. ggf ist dies Wucher.
Wucher ist Strafbar!

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