Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bewohne zusammen mit meinen Eltern eine Erdgeschoss- und Kellergeschosswohnung. Insgesamt erstreckt sich der Wohnraum über eine Fläche von ca. 180 m².
Im Erdgeschoss befinden sich Wohnzimmer, Schlafzimmer, Esszimmer, Bad- und WC. Im Kellergeschoss befinden sich ein Abstellraum, ein Waschraum und zwei Wohn- und Arbeitszimmer.
So nun zu den Problemen:
Seit annähernd zwei Jahren beklagen wir uns schon bei unserem Vermieter, daß das gesamte Kellergeschoss im Sockelbereich feucht ist. Unser Vermieter entgegnete uns zu Anfang, daß die Bodenplatte des Objektes leicht feucht wäre. Nun, nach zwei Jahren, ist er plötzlich fest davon überzeugt, daß wir für die Schäden durch mangelnde Lüftung verantwortlich wären.
Am Anfang erstreckten sich die Schäden lediglich im Bereich des Sockels, mitlerweile breiten sich die Schäden teilweise auf eine Höhe von bis zu 60 - 70 cm aus. Außerdem weisen manche Wandstellen, großformatigen "schwarzen" Schimmelpilzbefall auf.
Ein weiteres Problem stellen Schädlinge in Form von Mäusen dar. Alle Räume beinhalten eine abgehängte Decke. (Die Räume des Hauses wurden früher als Bürogebäude genutzt / wahrscheinlich wurde noch nicht einmal ein Nutzungsänderungsantrag beim zuständigen Bauamt gestellt). Auf diesen abgehängten Decken sind den kompletten Herbst- und Wintermonaten Mäuse zu hören, so daß man nachts teilweise kaum schlafen kann.
Ich las vor kurzem, daß Schädlingsbefall in Form von Mäusen in speziellen Einzelfällen eine Mietminderung von bis zu 100 % rechtfertigen kann. Allerdings ging aus dem Urteil nicht näher hervor, in welcher Form und Anzahl die Mäuse auftreten müssen, sprich wo im Haus die Mäuse sein müssen und in welcher Anzahl. Zur Anzahl kann jedenfalls gesagt werden, daß es sich nicht um vereinzelte Mäuse handeln muß, da es sich mitunter nachts anhört, als wäre eine ganze Mäusearmee gerade bei der Arbeit.
Des weiteren muß gesagt werden, daß eine erhebliche Schmälerung des Wohnwertes gegeben ist, da die Türen zum Balkonbereich (Erdgeschoss) und zum Terrassenbereich (Kellergeschoss) nicht mehr geöffnet sein dürfen, da wir ständig mit der Angst leben müssen, daß die Mäuse in unseren Wohnraum eindringen.
Schließlich las ich vor kurzem, daß das ständige Einatmen durch Schimmelpilz zu Atembeschwerden, Müdigkeit und Gliederschmerzen führen kann. Seit etwa einem Jahr leide ich unter diesen Beschwerden. Mir war bis jetzt nicht klar, daß der Pilzbefall dafür die Hauptursache sein könnte.
Erschwerend kommt hinzu, daß der Vermieter auf die Einhaltung der Heizperiode pocht, was bedeutet, daß der Wohnraum im Kellergeschossbereich auch im Sommer bei entsprechenden Temperaturen leicht auf 18 Grad Celsius absinken kann, was natürlich wiederum einen hervorragenden Nährboden für den Schimmelpilz bedeutet.
Frage:
Was genau kann man hier unternehmen? Der Vermieter meint, es wäre damit erledigt einen Maler zu beauftragen, der die Wände neu tapeziert. Mein Vater - Ingenieur - meint, daß es damit nicht getan wäre. Daraufhin entgegnete der Vermieter, er solle das Problem ihm überlassen und sich nicht weiter einmischen.
Können wir ggf. Schadensansprüche geltend machen?
Darf der Vermieter den Zugang zur Heizung, ebenso den Zugang zum Notschalter der Heizung versperren, sprich die Türe abschließen?
Ich hoffe, Ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkle bringen. Wenn Fragen offen sind, werde ich diese gerne beantworten.
Grüße
Monk