Gast
es soll zeitanteilig abgerechnet werden:
von jeder Rechnung ermittelt man die Anzahl Tage, über die sich der Rechnungszeitraum erstreckt (meist handelt es sich ja um 365). MAn teilt den Rechnungsbetrag durch die Anzahl Tage und multipliziert das Ergebnis mit der Anzahl Tage, die in die Abrechnungsperiode gehören. Fertig.
Bei einigen Versorgern kann man es sich bequemer machen und entsprechend durch Monate teilen, wenn jeweils über volle Monate abgerechnet wird.
Alles andere ist immer mehr oder weniger ungerecht.
Man kann (als Vermieter) aber auch ohne Probleme beim Versorger den Wunsch einer Anpassung der Abrechnungzeiträume äußern.