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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Wir haben zum 02.07.07 unsere erste Heizkostenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.05.06-30.06.06 für unsere 3er WG die wir zum 1.5.06 bezogen haben erhalten. Ist deutlich höher ausgefallen als erwartet
Eine Abrechnung der sonstigen Nebenkosten haben wir bisher nicht erhalten.
Ich habe folgende Fragen:
1. Da unser Vermieter nicht der Eigentümer der Wohnung ist (wir wohnen in einem recht grossen Gebäudekomplex und er mietet nur einen Teil davon, der zum Teil an eine Gaststätte im EG und an uns im 3 OG weitervermietet wird), hat er es dann zu vertreten wenn die anderen Nebenkosten noch nicht abgerechnet wurden? Wir waren heute bei ihm, und er meinte er habe auch noch keine Abrechnung erhalten.
Idee ist folgende: Wir haben bisher 150€ pro Monat Vorauszahlungen gemacht (sehr wenig wissen wir, haben daher auch 200€ intern einkassiert und 50€ pro Monat für Nachzahlungen beiseite gelegt, was aber anscheinend immer noch viel zu wenig war). Laut der Abrechnung wurde davon die Hälfte für Heizkosten vom Vermieter angesehen, da er uns 75€ pro Monat davon bei der Heizkostenabrechnung angerechnet hat (im Mietvertrag steht nur eine Summe von 150€ für alle Nebenkosten drin, nicht aufgeteilt in Heiz- und sonstige Kosten).
Mittlerweile ist ja aber die Frist zur Geltendmachung von Nachzahlungen verstrichen (Abrechnugsende 20.6.06, heute 2.8.07), d.h. wenn er für sonstige Nebenkosten noch was will würden wir sagen, er hat die 75€ Vorrauszahlung erhalten, und gut ist. Könnte das klappen? Oder könnte er sagen er habe die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten da er selber vom eigentlichen Besitzer keine Abrechnung erhalten hat?

2. Da wie gesagt der untere Teil des Hauses eine Gaststätte ist, würden wir gerne wissen, wie es da mit der Verteilung der Abwasser- und Stromkosten aussieht. Wir haben schon einige Artikel hier im Forum gelesen, wurden aber nicht ganz schlau daraus. Wir gehen halt davon aus, dass die Gaststätte da sie eine Küche hat und die Klo's auch häufiger benutzt werden, mehr Strom und Wasser pro Fläche verbraucht als wir. Im Mietvertrag und auch nach dem Gespräch mit dem Vermieter heute ist ein entsprechender Umrechnungsfaktor aber nicht vorgesehen, sondern eine einfache Verteilung nach Quadratmeteranzahl. Ist das so rechtens?

Unser eigtl Hauptproblem ist halt, dass wir, wenn es dumm läuft durch die viel zu niedrig angesetzten Vorrauszahlungen mit mehreren tausend € Nachzahlung rechnen müssen, die wir nicht mal so eben aufbringen können. Auch könnte eine Erhöhung der Gesamtkosten dazu führen, dass wir uns die Wohnug weiterhin einfach nicht mehr leisten können. Da die eigtl Abrechnugsfrist für den Zeitraum 1.7.06-30.06.07 ja aber erst in einem knappen Jahr abläuft, haben wir grosse Angst jetzt so lange noch hier zu wohnen, ohne wirklich zu wissen ob wir uns das leisten können..., zumal, dann wenn die Frist abgelaufen ist, wir nochmal ein Jahr hier gewohnt hätten, dass wir zahlen müssten

Schonmal Dank für Auskunft
Marco
Stichwörter: frist + umlegungsschlüssel

2 Kommentare zu „Frist und Umlegungsschlüssel”

Der_Mario Experte!

Der getrennte Vorwegabzug von Nebenkosten bei Gewerbeeinheiten ist dann erforderlich, wenn und soweit die gewerbliche Nutzung tatsächlich geeignet ist, in Einzelpositionen höhere Nebenkosten zu verursachen als die Wohnnutzung. Da bei Euch eine Gaststätte vorhanden ist, müssten insoweit zumindest die Positionen „Wasser“, „Strom“, „Heizung“ und „Abfallbeseitigung“ getrennt erfasst in der Abrechnung gesondert ausgewiesen und vor der Aufteilung der Kosten auf die Wohnungen abgezogen werden. Denn bezüglich dieser Positionen ist aufgrund der Eigenart des Gewerbes ein erhöhter Verbrauch zu erwarten.

Wenn Euer Vermieter die Abrechnung tatsächlich noch nicht erhalten hat, dann hat er die verspätete Geltendmachung tatsächlich nicht zu vertreten.

Maggp

Hallo,

Es ist leider so, dass gar keine getrennten Verbauchszähler für Wasser, Strom und Heizkosten vorhanden sind. Unser Vermieter (der das komplette Gebäude ja wiederrum nur vom Eigentümer gemietet hat), sagt natürlich, er will kein Geld für derartige Zähler investieren, da es nicht sein Eigentum ist. Ob der eigentliche Eigentümer, eine große Versicherungsgesellschaft sich freiwillig darauf einlässt, ist auch sehr fragwürdig. Ist eine der beiden Parteien denn verpflichtet, getrennte Zähler für gewerbliche und wohnlich genutzte Fläche zu installieren? Und wenn nicht, gibt es ein Gesetz oder einen Präzedenzfall, der darauf verweist, dass in so einem Fall zumindest ein nach Nutzung gewichteter Quadratmeterschlüssel für die Umlegung der Nebenkosten anzuwenden ist?

In unserem Mietvertrag steht nur, dass die Nebenkosten auf die Quadratmeter umgelegt werden, nichts von einer entsprechenden Gewichtung. Ist ein Standardmietvertrag wie es ihn zu kaufen gibt, und wohl nicht auf eine Situation wie sie vorliegt ausgelegt. Und ja, wir waren wohl zu gutgläubig als wir das unterschrieben haben, im mündlichen Gespräch mit dem Vermieter wurde uns damals nämlich gesagt, es gäbe einen gewichteten Umlegungsschlüssel. Dass dieser nicht im Mietvertrag auftaucht, haben wir leider übersehen.

Zum Punkt verspätete Abrechnung: Unser Vermieter bekommt die Nebenkostenabrechnung vom Eigentümer, gibt es eine Frist, wie lange der Vermieter sich Zeit lassen darf, bis er diese an uns weiterreicht? Wir haben wie gesagt für den Zeitraum Mai-Juni 2006 noch keine Abrechnung über Nebenkosten außer der Heizkostenabrechnung erhalten. Unabhängig davon, ob unser Vermieter diese schon erhalten hat, sind wir damit nicht aus dem Schneider? Falls der Eigentümer die fristgerechte Nebenkostenabrechnung versäumt hat, dürfte ja unser Vermieter diese nicht trotzdem von uns einfordern? Und falls der Vermieter die Nebenkostenabrechnung fristgerecht erhalten hat, uns aber nicht rechtzeitig weitergeleitet hat, liegt dann nicht ein Versäumnis des Vermieters vor?

Vielen Dank für eure Ratschläge, leider entspricht die Gesetzgebung ja nicht immer dem, was man mit normalem Menschenverstand vermuten würde. <!-- s :( --><!-- s :( -->

Freundliche Grüße,
Marco

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