Der_Mario
Der getrennte Vorwegabzug von Nebenkosten bei Gewerbeeinheiten ist dann erforderlich, wenn und soweit die gewerbliche Nutzung tatsächlich geeignet ist, in Einzelpositionen höhere Nebenkosten zu verursachen als die Wohnnutzung. Da bei Euch eine Gaststätte vorhanden ist, müssten insoweit zumindest die Positionen „Wasser“, „Strom“, „Heizung“ und „Abfallbeseitigung“ getrennt erfasst in der Abrechnung gesondert ausgewiesen und vor der Aufteilung der Kosten auf die Wohnungen abgezogen werden. Denn bezüglich dieser Positionen ist aufgrund der Eigenart des Gewerbes ein erhöhter Verbrauch zu erwarten.
Wenn Euer Vermieter die Abrechnung tatsächlich noch nicht erhalten hat, dann hat er die verspätete Geltendmachung tatsächlich nicht zu vertreten.
Maggp
Hallo,
Es ist leider so, dass gar keine getrennten Verbauchszähler für Wasser, Strom und Heizkosten vorhanden sind. Unser Vermieter (der das komplette Gebäude ja wiederrum nur vom Eigentümer gemietet hat), sagt natürlich, er will kein Geld für derartige Zähler investieren, da es nicht sein Eigentum ist. Ob der eigentliche Eigentümer, eine große Versicherungsgesellschaft sich freiwillig darauf einlässt, ist auch sehr fragwürdig. Ist eine der beiden Parteien denn verpflichtet, getrennte Zähler für gewerbliche und wohnlich genutzte Fläche zu installieren? Und wenn nicht, gibt es ein Gesetz oder einen Präzedenzfall, der darauf verweist, dass in so einem Fall zumindest ein nach Nutzung gewichteter Quadratmeterschlüssel für die Umlegung der Nebenkosten anzuwenden ist?
In unserem Mietvertrag steht nur, dass die Nebenkosten auf die Quadratmeter umgelegt werden, nichts von einer entsprechenden Gewichtung. Ist ein Standardmietvertrag wie es ihn zu kaufen gibt, und wohl nicht auf eine Situation wie sie vorliegt ausgelegt. Und ja, wir waren wohl zu gutgläubig als wir das unterschrieben haben, im mündlichen Gespräch mit dem Vermieter wurde uns damals nämlich gesagt, es gäbe einen gewichteten Umlegungsschlüssel. Dass dieser nicht im Mietvertrag auftaucht, haben wir leider übersehen.
Zum Punkt verspätete Abrechnung: Unser Vermieter bekommt die Nebenkostenabrechnung vom Eigentümer, gibt es eine Frist, wie lange der Vermieter sich Zeit lassen darf, bis er diese an uns weiterreicht? Wir haben wie gesagt für den Zeitraum Mai-Juni 2006 noch keine Abrechnung über Nebenkosten außer der Heizkostenabrechnung erhalten. Unabhängig davon, ob unser Vermieter diese schon erhalten hat, sind wir damit nicht aus dem Schneider? Falls der Eigentümer die fristgerechte Nebenkostenabrechnung versäumt hat, dürfte ja unser Vermieter diese nicht trotzdem von uns einfordern? Und falls der Vermieter die Nebenkostenabrechnung fristgerecht erhalten hat, uns aber nicht rechtzeitig weitergeleitet hat, liegt dann nicht ein Versäumnis des Vermieters vor?
Vielen Dank für eure Ratschläge, leider entspricht die Gesetzgebung ja nicht immer dem, was man mit normalem Menschenverstand vermuten würde. <!-- s --><!-- s -->
Freundliche Grüße,
Marco