Juero hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe vor meinen Mietvertrag von 17.Mai 1988 zu kündigen. Meine Frage ist die Renovierungsklausel zulässig? Genauer Wortlaut: Die Wohnung wird renoviert übergeben. Beim Auszug der Mieter ist die Wohnung wieder fachmännisch von einem Malerbetrieb renoviert, den der Vermieter bestimmt, zurückzugeben. Das heißt, alle Wände und Decken in der Wohnung sind mit Dispersionsfarbe waschfest weiß 2x zu streichen, ebenso der Kellerraum. Auch die Zimmertürstöcke und die Heizkörper sind neu weiß zu streichen und zu lakieren. Beschädigte Türblätter sind durch gleichwertige neue zu ersetzen. Die Garage ist mit Außendispersionsfarbe - wegen der Frostsicherheit - neu weiß zu streichen. Die Teppichböden sind sauber zu reinigen und zu shamponieren, übermäßig abgenutzte bzw. beschädigte Teppichböden sind auf Kosten der Mieter zu erneuern, dies gilt auch für alle anderen Böden in der Wohnung. Die Fensterstöcke und Fensterrahmen sind mit Sadotop oder gleichwertigem, 2x hell zu lasieren.