Bladder 08.08.2011 07:30
Zu 1. Dazu kann man in einem Mietrechtforum m.E. nicht so viel aussagen. Ich glaube aber schon, dass ein Fachmann bei einem Reparaturversuch sehr wohl feststellen kann, ob der Schaden durch z.B. Überspannung entstanden ist.
Zu 2. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung und die Haftung des Vermieters:
§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Balkonexperte 08.08.2011 09:22
Ich wäre nicht so sicher, dass sich hier eine Haftung des Vermieters ableiten lässt. Sie sollten zuerst mit dem zuständigen Stromlieferanten (Stadtwerke) Kontakt aufnehmen, was die zu dem Problem zu sagen haben.
sound 08.08.2011 09:28
Das Problem lag nicht an den Stadtwerken. Diese waren am Mittwoch doch, haben den Hausanschluss überprüft und dabei festgestellt, dass dieser i.O. ist. Der Fehler lag im Zählerkasten des Hauses, wo die Stadtwerke ja keine Zuständigkeit haben. Ich aber natürlich auch nicht, weshalb ich da ja auch nicht einfach mal selbst einen Elektriker bestellen konnte. Der zentrale Zählerkasten des Hauses ist meiner Meinung nach klar zuständigkeitsbereich des Vermieters.