Der_Mario
daher frage ich mich, ob eine Möglichkeit besteht fristlos zu kündigen[/quote:2741e]
Nein, diese Möglichkeit besteht nur bei schwewiegenden Vertragsverletzungen.
oder von einem Mietrecht Gebrauch zu machen, da ich dann dort ja auch nicht mehr wohne.[/quote:2741e]
Was meinst Du damit?????
Die einizge Möglichkeit, die ich hier sehe, ist die, dass Du ganz normal kündigst.
Wenn Du selbst einen geeigneten Nachmieter findest, könntest Du diesen Deinem Vermieter als Nachmieter vorschlagen. Wenn Du dem VM das Problem schilderst, wird er möglicherweise zustimmen, dass der Nachmieter vor Ablauf deiner 3-monatigen Kündigungsfrist einzieht und Deinen Mietvertrag sozusagen "übernimmt". Einen Rechtsanspruch darauf hättest Du allerdings nicht.