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Haftung für eingestürzte Grundstücksmauer
Ein Grundstückseigentümer errichtete eine Grundstücksmauer. Bereits in der ersten Nacht stürzte das „Bauwerk“ ein und beschädigte den daneben abgestellten Pkw des Nachbarn ganz erheblich. Der Heimwerker sah die alleinige Ursache für den Einsturz der Mauer in den starken Windböen und berief sich daher auf höhere Gewalt. Für den Schaden des Nachbarn wollte er nicht aufkommen.
Das Amtsgericht Köln verurteilte ihn jedoch in vollem Umfang zum Schadensersatz. Ein eingeholtes Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass der in der betreffenden Nacht herrschende Wind einer ordnungsgemäß erstellten Steinmauer nichts hätte anhaben dürfen. Ohne den eigentlichen Fehler für den Einsturz der Mauer feststellen zu müssen, kam der Amtsrichter daher zu dem Ergebnis, dass der Ersteller der Mauer gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat.
Urteil des AG Köln
120 C 219/97
Hausbesitzer Zeitung Heft 21/2001, Seite 17